Fast geschafft: Pegnitztal Ost wird Naturschutzgebiet

28.9.2017, 05:54 Uhr
221 Hektar soll das Naturschutzgebiet einmal umfassen. Es verläuft südlich der Bundesstraße 14 zwischen dem Wöhrder See und der Autobahn A3.

© Günter Distler 221 Hektar soll das Naturschutzgebiet einmal umfassen. Es verläuft südlich der Bundesstraße 14 zwischen dem Wöhrder See und der Autobahn A3.

Der Fluss schlängelt sich durchs Tal, Schafe weiden, man kann seltene Vogelarten beobachten und Pflanzen bestaunen – keine Frage: Das Pegnitztal-Ost ist ein Idyll. Damit das auch so bleibt, soll der Abschnitt zum Naturschutzgebiet erklärt werden.

Das Ziel ist greifbar nah: Denn zuständig für die Ausweisung von Naturschutzgebieten ist die Regierung von Mittelfranken. Und die gibt prinzipiell grünes Licht. Zwischen 2. Oktober und 3. November kann jeder den Entwurf der entsprechenden Rechtsverordnung und die Karte mit dem geplanten Schutzgebiet bei der Stadt Nürnberg einsehen und Bedenken oder Wünsche vorbringen. Die Regierung hat dann wieder das letzte Wort. Nach Abwägung aller Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken entscheidet sie über den Erlass der Verordnung.

Umweltamtschef Klaus Köppel ist zuversichtlich, dass die Pläne auf den letzten Metern nicht mehr scheitern. Schließlich habe man in enger Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken daran gearbeitet. Er erinnert außerdem daran, dass die Gegner des Naturschutzgebiets bereits mit einer Petition im Landtag gescheitert seien.

221 Hektar soll das Naturschutzgebiet einmal umfassen. Es verläuft südlich der Bundesstraße 14 zwischen dem Wöhrder See und der Autobahn A 3 und ist in zwei Zonen aufgeteilt: Die erste umfasst das Pegnitztal zwischen Satzinger Mühle und Eschenbacher Weg beziehungsweise Unterbürg. Hier hat die Naherholung Vorrang. Hier darf weiterhin auf den Wiesen getobt werden. Für Hunde soll dann allerdings während der Hauptbrutzeit zwischen April bis Ende Juni und immer dann, wenn Schafe weiden, eine Leinenpflicht gelten.

Die zweite Zone reicht vom Eschenbacher Weg bis zur A 3. Hier steht der Naturschutz im Zentrum. Zwischen März und Ende September gilt auf den Mähwiesen ein "eingeschränktes Betretungsrecht", ausgenommen sind die Hundewiesen.

Während der Auslegungsfrist von 2. Oktober bis 3. November können an folgenden Orten Bedenken und Anregungen vorgebracht werden: im Umweltreferat, Hauptmarkt 18, Zimmer 120, Telefon (09 11) 2 31-49 77, zu den üblichen Geschäftszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung; beim Umweltamt, Lina-Ammon-Straße 28, Zimmer 219, Telefon (09 11) 2 31-36, oder bei der Regierung in Ansbach.

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