FCN-Randalierer vor Gericht: "Solche Fans braucht kein Verein"

25.11.2015, 10:26 Uhr
FCN-Randalierer vor Gericht:

„Solche Fans braucht kein Verein!“ Die Nürnberger Jugendrichterin Beate Cura findet deutliche Worte, als sie Benjamin K. (Name geändert) ihr Urteil erläutert. Der 20 Jahre alte Auszubildende wurde unter Anwendung von Jugendstrafrecht wegen Landfriedensbruch verurteilt. Ihm wurde ein zweijähriges Stadionverbot auferlegt. Das heißt, K. darf in den nächsten beiden Jahren bei Fußballspielen nicht in die Nähe des Nürnberger Stadions kommen. Auch Busse und Bahnen, die dorthin fahren, muss er meiden. Spielt der Club auswärts, hat er in den jeweiligen Austragungsorten nichts verloren. Zusätzlich muss der angehende Werkzeugmechaniker aus Oberfranken 400 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen.

Bislang hatte Benjamin K. einen tadellosen Lebenslauf: In Schule und Ausbildungsbetrieb fiel er nie negativ auf. Er engagiert sich in Vereinen und hat eine feste Freundin. Am 29. September 2014 ließ er sich jedoch nach dem Heimspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern von einer Horde gewaltbereiter Club-Fans mitreißen.

Videos als Beweismittel

Nach Ende des Spiels - der 1. FC Nürnberg hatte die Zweitliga-Partie mit 3:2 gewonnen - stürmten Club-Fans in Richtung Gästeblock und versuchten, ein Tor aufzudrücken. Die Hooligans plünderten außerdem ein Getränkedepot und schleuderten Flaschen, Getränkekisten, leere Bierfässer und Teile eines Bauzauns gegen Polizisten, die das Tor sicherten. Zehn Beamte wurden dabei verletzt.

Die Ermittler sind sich sicher, dass auch Benjamin K. unter den Randalierern war. Auf Fotos und Videoaufnahmen sei er eindeutig zu erkennen, unter anderem an seinen auffälligen Turnschuhen mit einem roten Logo und einem roten Kapuzenpulli, so ein Polizist. Der Beamte zeigte auf dem Computer Aufnahmen, auf denen K. seiner Einschätzung nach mit einem Getränkekasten in der Hand auf die Polizeikette zuläuft.

Verteidigung forderte Freispruch

Dass sich der 20-Jährige an den Plünderungen beteiligte oder etwas auf die Polizisten warf, ist auf den Filmen jedoch nicht zu sehen. Jugendrichterin Cura verurteilte den Azubi deshalb auch nur wegen Landfriedensbruchs. Angeklagt war ursprünglich ein besonders schwerer Fall dieser Straftat.

Obwohl die Jugendgerichtshilfe bei dem Heranwachsenden keine Reiferückstände feststellen konnte, wendete das Gericht Jugendstrafrecht an. Richterin Cura und Staatsanwalt Bernd Zuber sprachen übereinstimmend von einer „jugendtypischen Verfehlung“. Verteidiger Iñigo Schmitt-Reinholtz hatte in seinem Plädoyer einen Freispruch gefordert.