Hauptbahnhof und Köpa: Bald 24-Stunden-Alkoholverbot?

27.4.2018, 06:00 Uhr
Dass die Trinkerei im Umgriff des Hauptbahnhofs auch Hemmschwellen sinken lässt, belegt der Sicherheitsbericht.

© Daniel Karmann (dpa) Dass die Trinkerei im Umgriff des Hauptbahnhofs auch Hemmschwellen sinken lässt, belegt der Sicherheitsbericht.

Hier kommen täglich Tausende an oder reisen ab. Es sind Berufspendler, Geschäftsleute, DB-Mitarbeiter, Schüler, Studenten, Ausflügler und Touristen. Doch hier am Hauptbahnhof sammeln sich auch Menschen, die zu keiner dieser Gruppen gehören. Für sie ist der Verkehrsknotenpunkt ein riesiger Treffpunkt. Und der zieht auch Leute an, die sich in großen Menschenmengen wohlfühlen, weil sie glauben, im Ernstfall unerkannt entkommen zu können.

Seit Anfang der 90er Jahre ist der Nürnberger Hauptbahnhof ein begehrter Aufenthaltsort für Randgruppen, die der Stadt und den Sicherheitsbehörden immer wieder Kopfzerbrechen bereiten - denn die Zahl der Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ist hier bis heute auf sehr hohem Niveau - vor allem Raub, Körperverletzungen, Drogenmissbrauch und Alkoholkonsum.

Die gute Nachricht: Die Zahlen bei Straftaten im Bahnhofsumfeld sind laut aktuellem Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken rückläufig. Raubdelikte etwa sind im Vergleich zum Vorjahr um rund 35 Prozent, Körperverletzungen um etwa zehn Prozent zurückgegangen. Das hat nach Angaben der Polizeiführung auch seinen Grund. Seit Mitte 2017 gibt es die Besondere Aufbauorganisation Königstorpassage (BAO Köpa), die das Umfeld des Hauptbahnhofs ins Visier nimmt.

Einsatzgebiet wurde erweitert

Leitung der BAO hat die Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte. Unterstützung er hält sie von an deren Inspektionen und Dienststellen. Das Einsatzgebiet der BAO Köpa wurde im vergangenen Jahr erweitert. Verschärfte Kontrollen gibt es jetzt auch am Rathenauplatz, Jamnitzer- und Südstadtpark, Aufseßplatz, auf der Wöhrder Wiese und Fürther Straße.

Dass die Trinkerei im Umgriff des Hauptbahnhofs auch Hemmschwellen sinken lässt, belegt der Sicherheitsbericht. Daraus geht hervor, dass 2017 etwa zwei Drittel der Straftäter betrunken waren.

Derzeit gilt noch das Anfang 2017 eingeführte strikte Alkoholkonsumverbot in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr rund um den Bahnhof mit U-Bahn-Verteiler, in der Königstorpassage und dem zentralen Omnibusbahnhof. Das aber geht Stadt und Polizei nicht weit genug. Polizeidirektor Hermann Guth, Leiter des Abschnitts Mitte, fand während der Vorstellung der aktuellen Kriminalstatistik für Mittelfranken deutliche Worte auf die Frage, wie lange das Alkoholverbot seiner Meinung gelten solle: "Ich wünsche mir, dass es rund um die Uhr gilt."

Obwohl auch Bürgermeister Christian Vogel (SPD) eine solche Regelung befürwortet, waren den Verantwortlichen bei der Stadt bisher die Hände gebunden. Die gesetzliche Vorgabe im Freistaat lässt ein Rund-um-die-Uhr-Verbot am Bahnhof nicht zu.

Entwurf liegt uns nicht vor

Noch nicht. Denn Guth verweist auf das geplante neue Polizeiaufgabengesetz, das im Mai im Landtag verabschiedet werden soll - woran es aufgrund der CSU-Mehrheit im Parlament wohl keinen Zweifel gibt. Die umstrittene Neuregelung liefert mit Blick auf die Alkoholverbotszeiten für bayerische Kommunen auch neue Möglichkeiten. "Hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung ist im Rahmen des Polizeiaufgabengesetzes eine Änderung des Artikels 30 Absatz 1 vorgesehen. Dabei soll die bisherige zeitliche Begrenzung (22 bis 6 Uhr) gestrichen werden", heißt es auf Anfrage in einem Schreiben aus dem Innenministerium.

"Diese gesetzliche Möglichkeit würden wir uns wünschen", sagt Bürgermeister Christian Vogel. Die Stadt Nürnberg ist aber gezwungen, zu nächst einmal eine abwartende Haltung einzunehmen. "Wir kennen den Gesetzestext noch nicht. Selbst ein Entwurf liegt uns nicht vor. Wir wissen daher auch nicht, ob und welche Voraussetzungen daran geknüpft sind. Das ist wie mit einem Über raschungsei."

Mit Blick auf befürchtete Voraussetzungen versucht das Innenministerium zu beruhigen: "Aus der anstehenden Gesetzesänderung ergeben sich keine zusätzlichen Bedingungen oder Voraussetzungen für ein Alkohol konsumverbot."

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