"Unding": BI greift Gegner des Frankenschnellwegs an

2.10.2014, 05:54 Uhr

Jochen Kohler, Sprecher der Bürgerinitiative "Pro Frankenröhre" und CSU-Ortsvorsitzender im betroffenen Gebiet St. Leonhard-Schweinau, sagte: "Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom Juli 2014 kann in seiner Klarheit und Eindeutigkeit nicht übertroffen werden.

Trotzdem legen die Kläger Antrag auf Berufung gegen die Urteile ein - ein Unding sondergleichen!" Solch eine gerichtliche "Niederlage erster Güte" müsse auch durch die Gegner akzeptiert und eingestanden werden.

"Sie geben sich dadurch der Lächerlichkeit preis", heißt es in einer Pressemitteilung der BI. Das Bündnis gegen den Ausbau des Frankenschnellwegs hat fristgerecht Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München muss entscheiden, ob die Berufung angenommen wird.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht in Ansbach die Klagen gegen den Ausbau abgewiesen.

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