Unfall-Drama Roth: Anklage erhoben

15.4.2014, 11:21 Uhr
Trauerlichter am Unfallort: Das Drama von Roth schockierte -  und erregte deutschlandweit Aufmerksamkeit.

© Detlef Gsänger Trauerlichter am Unfallort: Das Drama von Roth schockierte - und erregte deutschlandweit Aufmerksamkeit.

Alkoholisiert, viel zu schnell, rücksichtslos: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen den mutmaßlichen Verursacher des Unfall-Dramas von Roth aus dem Januar 2014 Anklage wegen fahrlässiger Tötung und weiterer Delikte erhoben. Der 31-Jährige soll mit überhöhter Geschwindigkeit eine im dritten Monat schwangere Frau überfahren und sie dabei tödlich verletzt haben.

Offenbar kam der Mann an jenem Samstagabend mit seinem BMW in einer Linkskurve von der Fahrbahn ab, viel zu schnell und alkoholisiert. Dabei geriet er auf den Gehsteig, wo er die 34-Jährige erfasst und tödlich verletzt haben soll. Nach dem Unfall habe der 31-Jährige zwar angehalten. Doch in der folgenden Polizeivernehmung am Unfallort gab er an, dass nicht er, sondern seine Freundin das Fahrzeug gelenkt habe. Anschließend soll der Mann versucht haben, sich zu Fuß von der Unfallstelle zu entfernen. Ein Alkohol-Bluttest ergab einen Wert von 1,62 Promille.

Die Staatsanwaltschaft legt dem 31-Jährigen deshalb nicht nur vorsätzliche Gefährung des Straßenverkehrs mit fahrlässiger Tötung zur Last, sondern zusätzlich auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit falscher Verdächtigung.

Kurz nach dem Unfall fehlte von dem 31 Jahre alten Unfallverursacher jede Spur. Seine Freudin erklärte gegenüber der "Bild", er habe seine Sachen gepackt, sei spurlos verschwunden.  Knapp drei Wochen später allerdings stellte sich der Mann und wurde dem Ermittlungsrichter vorgeführt.

Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft, räumt inzwischen ein, Fahrer des Wagens gewesen zu sein. Allerdings erklärte er, die Fußgängerin habe sich zum Zeitpunkt des Zusammenpralls nicht auf dem Gehweg, sondern auf der Fahrbahn befunden.

Nun muss der Vorsitzende eines Schöffengerichts beim Amtsgericht Nürnberg darüber entscheiden, ob er die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zulässt und ein Verfahren eröffnet.

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