Bungalows für Betuchte neben Wochenendhäuschen

20.3.2014, 09:17 Uhr
Bungalows für Betuchte neben Wochenendhäuschen

© Gunther Hess

Darüber sollten sich die Anlieger bei aller Vorfreude über die in Aussicht gestellte Legalisierung ihrer Schwarzbauten (dafür müssen sie aber erst noch jeweils einen Plan einreichen) nicht täuschen lassen.

150 Quadratmeter Wohnfläche auf ausreichend großen Grundstücken sind knapp dreimal soviel an Grundfläche, wie bislang zulässig. Hinzu kommen „Nebengebäude“. Das Bayerische Baurecht schreibt vor, Garagen an die Grundstücksgrenze zu setzen. Der Nachbar darf das auch. Und natürlich hängen die Wohngebäude an den Garagen.

Der „schlimmste“ Fall in der Summe: 150 m² Wohngebäude + 50 m² Doppelgarage + 50 m² Doppelgarage + 150 m² Wohngebäude in einer Kette. Macht zusammen einen Klotz mit 400 m² Grundfläche. Der erschlägt optisch ein 54-m²-Wochenendhäuschen nebenan.

Das muss nicht kommen. Kann aber. Die Entscheidungsträger sollten sich solche Szenarien auf Kästchen-Papier, oder noch besser als Modell, vergegenwärtigen.

Ist der Bebauungsplan ,durch‘, gilt automatisch Baurecht, wenn die Festsetzungen eingehalten werden. Der Gemeinderat hat dann nichts mehr zu melden.

In den Plänen steckt überdies sozialer Sprengstoff. Hartz-IV-Empfänger und Wochenend-Gartler werden dann neben betuchten Bungalow-Bewohnern leben. Diese beiden Gruppen haben unterschiedliche Ansprüche an Wohnen, Gesellschaft, Nachbarschaft und auf Dauer vielleicht auch Infrastruktur.

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