Schwabacher Anwaltskanzlei als Parkplatzwächter

21.2.2015, 09:14 Uhr
Schwabacher Anwaltskanzlei als Parkplatzwächter

© Foto: Karg

Unser Beitrag (157,42 schnelle Euro vom Falschparker?) hat dazu geführt, dass sich bei der Lokalredaktion des Schwabacher Tagblatts etliche Leserinnen und Leser gemeldet haben, die bereits auf diese Weise zur Kasse gebeten worden sind.

Auch in Nürnberg

Wie die Recherchen unserer Zeitung ergeben haben, werden gebührenpflichtige Unterlassungserklärungen nicht nur für Stellplätze eines Schwabacher Fitnessstudios verschickt. Teure Post flattert auch denjenigen ins Haus, die unberechtigt die Parkplätze nutzen, die das Studio an seinem Nürnberger Standort unterhält. Absender ist in beiden Fällen die heimische Anwaltskanzlei, die im Auftrag des Studiobetreibers tätig wird.

Und ebenso scheint es gängige Praxis zu sein, dass der Rechtsanwalt genauso rigoros vorgeht, sobald ein Fahrzeug auf einem Parkplatz, der seiner Kanzlei zugeordnet ist, unberechtigt abgestellt wird.

Allerdings, so die Informationen unserer Zeitung, hat die Abmahnung nicht jedesmal Erfolg. Jedenfalls hat offenbar das Schwabacher Amtsgericht auch bereits entsprechende Forderungen zurückgewiesen, die eingeklagt worden waren.

Eine Nachfrage bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg – sie ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts Selbstverwaltungsorgan für rund 4700 Anwältinnen und Anwälte – hat ergeben, dass der Bundesgerichtshof das Abmahnen in solchen Fällen als rechtmäßig erkannt hat.

Kostengünstige Alternative

Geschäftsführerin Gabriele Jungmeier sieht im Abmahnen für den „Falschparker“ durchaus auch eine kostengünstige Alternative. Denn ein Abschleppen des unberechtigt auf Privatgrund abgestellten Fahrzeugs käme auf jeden Fall teurer.

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