Update zum Schwabacher Parkraum-Bewirtschaftungskonzept

30.12.2015, 08:20 Uhr
Update zum Schwabacher Parkraum-Bewirtschaftungskonzept

© F.: Karg

Der Grund: Die dafür erforderlichen Automaten können wegen eines Lieferengpasses beim Hersteller noch nicht aufgestellt werden.

Stadtbaurat Ricus Kerckhoff: „Die neuen Regelungen werden stufenweise eingeführt, maßgeblich ist immer die Beschilderung in den verschiedenen Bereichen der Stadt in Verbindung mit den Regelungen am jeweiligen Parkscheinautomat.“

Update zum Schwabacher Parkraum-Bewirtschaftungskonzept

Immerhin: Rund 900 Schilder muss die Stadt außerdem aufstellen, um die neuen Regelungen „wasserdicht“ einzuführen.

Wertmünzen für eine Stunde

Los geht es mit dem Umprogrammieren der Automaten in der Tiefgarage. Dies soll am 11. Januar geschehen. Ab diesem Termin können dort auch Wertmünzen verwendet werden, die Einzelhändler und Gewerbetreibende bei der Stadt kaufen und an ihre Kunden weitergeben können. Mit diesen erhalten Kunden, die ihren Pkw in den Tiefgaragen Königsplatz oder Bürgerhof (Altstadt Mitte) abstellen, eine Stunde kostenfreies Parken. Man kann jeweils eine Wertmünze pro Parkvorgang einlösen.

Parkgebühren müssen in bewirtschafteten Zonen dann von montags bis freitags, von acht bis 18 Uhr, und samstags, von neun bis 16 Uhr, entrichtet werden.

Es wird auch möglich sein, Monats- und Jahresparkberechtigungen zu kaufen. Die Monats- und Jahresparkberechtigungen gelten nur jeweils auf den Langzeitparkplätzen Schulzentrum Mitte, Altstadt West (Reichswaisenhausstraße) und Altstadt Ost (Markgrafensaal) sowie im Parkhaus am Bahnhof, nicht jedoch an den Kurzzeit- und Straßenparkplätzen der Tarifzonen eins und zwei.

Die Monatsparkberechtigungen erhalten Bürgerinnen und Bürger an den neu aufzustellenden Parkscheinautomaten Schulzentrum, Altstadt West und Altstadt Ost sowie im Parkhaus am Bahnhof. Jedes der Parkdecks am Bahnhof wird mit einem Automaten versehen. Die Jahresparkberechtigungen gibt das Bürgerbüro im Rathaus aus. Diese werden aufgrund der stufenweisen Einführung mindestens bis Ende März 2017 Gültigkeit haben.

Die Dauer-Parkberechtigungen gelten für maximal drei Fahrzeuge. Die Berechtigungskarte muss dann jeweils im abgestellten Fahrzeug liegen.

Auf den Langzeitparkplätzen Schulzentrum Mitte, Altstadt West und Altstadt Ost sind auch Tagestickets für drei Euro zu lösen. Im Parkhaus am Bahnhof kostet dieses einen Euro.

In den Tarifzonen eins und zwei darf maximal zwei Stunden lang geparkt werden, davon ausgenommen sind eigens ausgewiesene Parkplätze auf den Langzeitparkplätzen Schulzentrum Mitte, Altstadt West und Altstadt Ost, auf denen man vier oder sogar 24 Stunden stehen darf.

Die bestehenden Anwohnerregelungen in der Altstadt bleiben bestehen. Weitere Bewohnerparkzonen können erst dann eingerichtet werden, wenn nachgewiesen wurde, dass Anwohner keine Möglichkeit haben, in der Nähe ihrer Wohnung einen Parkplatz zu finden. Präventiv ist dies nicht möglich.

Nach der Umsetzung des Parkraumkonzepts soll die Notwendigkeit von weiteren Anwohnerparkzonen und -plätzen untersucht werden. Das sogenannte Handyparken (Entrichten der Parkgebühr per SMS) wird im Laufe des Frühjahrs eingeführt.

Merkblatt zur Parkraumbewirtschaftung (barrierefreies PDF) mit Tarifzonen und Gebührenübersicht.

Alle Infos unter www.schwabach.de/parken

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