Staatsanwälte erheben Anklage gegen Bayern-Ei-Chef

10.1.2017, 16:54 Uhr
Gar nicht lecker - mit Salmonellen belastete Eier landeten 2014 im Handel (Symbolbild)

© dpa Gar nicht lecker - mit Salmonellen belastete Eier landeten 2014 im Handel (Symbolbild)

Nächster Schritt bei der Aufarbeitung der Salmonellen-Affäre bei Bayern-Ei: Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat gegen den früheren Chef der niederbayerischen Firma Anklage unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben.

Zudem werde dem 45-Jährigen gefährliche Körperverletzung in 186 Fällen sowie gewerbsmäßiger Betrug in 473 Fällen mit einem Schaden von mehr als fünf Millionen Euro vorgeworfen, teilte die Anklagebehörde am Dienstag mit.

Auch werden ihm vorsätzliches Inverkehrbringen gesundheitsschädlicher Lebensmittel, unerlaubtes Betreiben einer Anlage sowie Tierquälerei zur Last gelegt. Alleine für die Körperverletzung mit Todesfolge drohen dem 45-Jährigen zwischen drei und 15 Jahren Haft.

Nun muss das Landgericht Regensburg die Zulassung der Anklage überprüfen. Bis zu einer Entscheidung könne es aber noch einige Monate dauern, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Zunächst hatten die Süddeutsche Zeitung und das BR-Politikmagazin Kontrovers über die Anklageerhebung berichtet.

Laut Anklage soll der ehemalige Geschäftsführer des Großbetriebes mit Sitz in Aiterhofen (Landkreis Straubing-Bogen) im Jahr 2014 über Monate hinweg die Auslieferung von Eiern veranlasst haben, obwohl mehrfach Salmonellen-Verunreinigungen nachgewiesen worden waren.

Auch bayerische Behörden und Tierarzt in der Kritik

In der Folge sollen 187 Menschen an einer Salmonelleninfektion erkrankt sein: 95 Personen in Österreich, 86 Personen in Deutschland und sechs Personen in Frankreich. Aufgrund eines rechtsmedizinischen Gutachtens besteht der Verdacht, dass einer der in Österreich erkrankten Menschen an den Folgen der Salmonelleninfektion starb.

Der Ex-Chef von Bayern-Ei war im August 2015 verhaftet worden. Das Landgericht Regensburg hatte den Haftbefehl im Mai 2016 außer Vollzug gesetzt, weil die Richter es als nicht nachgewiesen angesehen hatten, dass der Beschuldigte vor der Eier-Auslieferung überhaupt von den positiven Salmonellen-Proben wusste. Das Oberlandesgericht kassierte aber im Juli diese Entscheidung. Dem Mann drohe eine mehrjährige Haftstrafe, begründet das OLG. Gegen Auflagen blieb der 45-Jährige aber auf freiem Fuß. Nun wird sich das Schwurgericht Regensburg mit dem Fall beschäftigen.

Der Skandal hatte die bayerischen Behörden in Bedrängnis gebracht. Sie sollen schon früh von dem Salmonellenbefall gewusst, die Bevölkerung jedoch nicht gewarnt haben. Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf und ihr Vorgänger Marcel Huber (beide CSU) hatten jegliches Fehlverhalten bestritten.

Huber hatte in einer Sondersitzung des Umweltausschusses von einer "Verkettung sowohl unglücklicher als auch krimineller Umstände" berichtet. Es seien aber alle notwendigen Maßnahmen ergriffen worden. Scharf hatte der Opposition eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit vorgeworfen.

In die Affäre verwickelt ist auch ein Amtsveterinär, der Bayern-Ei vor Kontrollen gewarnt haben soll. Als Konsequenz wird derzeit die Lebensmittelüberwachung im Freistaat reformiert. Allerdings sorgt die Sonderbehörde für Lebensmittelsicherheit, die Anfang 2018 starten soll, ebenfalls für heftige Kritik. Nach einem monatelangen Verkaufsverbot darf Bayern-Ei wieder Eier in den Verkehr bringen.

SPD und Grüne fordern Aufklärung

Die SPD fordert nun einen Bericht von Scharf und Huber im Landtag. Die vorgeworfenen Straftaten hätten jahrelang unter den Augen der Kontrollbehörden, von Amtstierärzten und Umweltbehörden, stattgefunden, sagte SPD-Umweltsprecher Florian von Brunn. "Für uns bestätigt sich damit, dass bei den Kontrollen von Bayern-Ei und dem Umgang mit dem Salmonellen-Ausbruch katastrophale Fehler passiert sind. Sowohl die Minister als auch die zuständigen Aufsichtsbehörden haben versagt."

Die Grünen haben einen Katalog mit sieben Fragen an die Staatsregierung gerichtet. "Wie sieht das Konzept aus, wie diese Industriebetriebe künftig effektiv kontrolliert werden können? Ab welcher Größenordnung, in welchen Zeitabständen wird kontrolliert?", heißt es darin unter anderem.

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