Verwandtenaffäre: Schmid kämpft vor Gericht um Existenz

2.3.2015, 22:12 Uhr
Verwandtenaffäre: Schmid kämpft vor Gericht um Existenz

© dpa

Einstmals war er der wichtigste Politiker aus Bayerisch-Schwaben und liebäugelte mit dem Posten des Ministerpräsidenten. Doch die Zeiten sind vorbei: Am Montag ist der Jurist Georg Alois Schmid nur noch ein normaler Angeklagter und wird wie jeder andere am Eingang des Augsburger Strafjustizzentrums auf Waffen abgesucht.

Ein offensichtlich angeschlagener 61-Jähriger passiert da den Metalldetektor. Schmids Gesichtsausdruck im Gerichtssaal macht kurz darauf klar: Nachdem er im Zuge der Verwandtenaffäre seinen Posten als CSU-Fraktionsvorsitzender im Maximilianeum, sein Landtagsmandat und das Ansehen in der Bevölkerung verloren hat, geht es nun um alles - um seine Existenz. Er hat laut seinem Rechtsanwalt bereits 450.000 Euro Schadenersatz inklusive Zinsen gezahlt, nun droht ihm auch noch der Verlust seiner Beamtenpension.

Schmid hatte, wie andere Parlamentarier auch, seine Ehefrau als Mitarbeiterin im heimischen Wahlkreisbüro im nordschwäbischen Donauwörth beschäftigt. Doch die Schmids wählten keinen normalen Angestelltenvertrag wie die anderen Abgeordneten. Sie dachten sich eine andere Lösung aus: Gertrud Schmid war mit ihrem «Büro- und Schreibservice» mehr als zwei Jahrzehnte für ihren Mann tätig und kassierte als Selbstständige insgesamt 952.000 Euro - nach Ansicht der Staatsanwaltschaft allerdings nur als Scheinselbstständige.

Ungewöhnliches Modell

Die Staatsanwälte haben Schmid beim Amtsgericht Augsburg angeklagt, weil sie der Meinung sind, der CSU-Mann habe mit diesem Modell nur die üblichen Sozialabgaben sparen wollen. «Insgesamt entstand hierdurch ein Gesamtsozialversicherungsschaden in Höhe von 347.772,97 Euro», trägt der Ankläger zu Beginn des Prozesses vor. Zudem soll Schmid den Fiskus um knapp 135.000 Euro Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag geprellt haben. Insbesondere den Vorwurf der Steuerhinterziehung findet Schmids Verteidiger Nikolaus Fackler absurd, nachdem das Ehepaar immer alle Einnahmen gemeinsam beim Finanzamt angemeldet habe. Selbst die Steuerfahndung spreche von einem «Nullsummenspiel», sagt er.

Fackler räumt aber ein, dass Schmid es versäumt habe, das ungewöhnliche Beschäftigungsmodell von den Experten der Rentenversicherung auf Unbedenklichkeit abklopfen zu lassen. «Dies ist aus heutiger Sicht sein einziger Fehler», meint der Anwalt.

Per Strafbefehl zur Geldstrafe

Tatsächlich ist es pikant, dass die Verwaltung des Landtags 22 Jahre lang die Zahlungen an Gertrud Schmid abgenickt hat. Dies spießt auch Fackler in einem Seitenhieb auf: «Weder die Finanzverwaltung noch das Landtagsamt haben Bedenken erhoben.»

Für Gertrud Schmid, die ursprünglich wegen Beihilfe mitangeklagt war, ist das Verfahren schon vorbei. Sie ist vor wenigen Tagen per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 13.200 Euro verurteilt worden.

Für ihren Ehemann geht es um mehr. Wenn er zu einer mehr als elfmonatigen Haftstrafe verurteilt wird, selbst wenn diese auf Bewährung erfolgt, würde er laut Fackler die Pension verlieren. Zwar werden Staatsbedienstete, die ihre Beamtenrechte verlieren, dann als Angestellte nachversichert, doch solch eine Rente fällt üblicherweise deutlich niedriger aus. Die Situation sei existenzbedrohend, führt der Verteidiger im Prozess aus, während Schmid selbst schweigend danebensitzt.

In den bevorstehenden vier Prozesstagen bis Ende März geht es deswegen für Schmid darum, eine Verurteilung allenfalls unter einem Jahr zu erreichen. Der Staatsanwaltschaft schwebt bislang etwas anderes vor: Bewährung zwischen eineinhalb und zwei Jahren.

7 Kommentare