Vogelgrippe: Ist das massenhafte Töten wirklich nötig?

3.2.2017, 05:55 Uhr
210 Vögel werden im Wildpark Höllohe gekeult  - als Vorsichtsmaßnahme. Auch für die berühmte sprechende Krähe "Laura" gibt es keine Ausnahme.

© dpa 210 Vögel werden im Wildpark Höllohe gekeult - als Vorsichtsmaßnahme. Auch für die berühmte sprechende Krähe "Laura" gibt es keine Ausnahme.

Keine Gnade für 210 Störche, Pfauen und Fasane. Auch nicht für die sprechende Krähe "Laura": Alle Tiere im Oberpfälzer Wildpark Höllohe müssen gekeult werden. Gibt es keine Alternative zum Töten? Im rheinischen Wörth lautete die Antwort Ja: Dort wurde das Keulen von 500 Vögeln in letzter Minute gestoppt. Das Aktionsbündnis Vogelfrei, ein Zusammenschluss meist kleiner Züchter, hatte vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Zwar waren einige Tiere verendet – doch nach genaueren Untersuchungen zeigte sich, dass nicht das gefährliche Virus H5N8, sondern eine weniger ansteckende Variante vorlag. Laut Gericht soll vorerst eine Quarantäne genügen.

Quarantäne ist nicht machbar

Und was ist mit den Vögeln im Oberpfälzer Wildpark? Im Internet tobt der Protest, doch der bayerische Naturschutzverband LBV hat Verständnis für das Durchgreifen der Behörden: "Eine Quarantäne ist auf diesem Gelände nicht machbar", erklärt der Biologe Uli Lanz. Das Virus hat sich schnell ausgebreitet. Groß ist die Gefahr, dass sich auch Wildvögel anstecken. Inzwischen hat das Friedrich-Löffler-Institut den Nachweis erbracht: Es ist das hochansteckende H5N8. Eine bloße Quarantäne wäre daher auch rechtlich gar nicht zulässig.

Landesbehörden entscheiden über Keulung

Grundsätzlich wird bei verendeten Vögeln immer ein Schnelltest durchgeführt. Liegt das H5-Virus vor, werden Proben an das Friedrich-Löffler-Institut in Greifswald geschickt. Dort zeigt sich dann, ob es H5N8 oder eine weniger gefährliche Form ist. Ob das Ergebnis abgewartet oder schnell durchgegriffen wird, liegt aber nicht im Ermessen des Instituts: Für diese Maßnahmen sind die Bundesländer und die örtlichen Veterinärämter zuständig.

In Bayern gilt weiterhin die Stallpflicht, wenngleich  es hier vergleichsweise ruhig ist. In Nürnberg wurde H5N8 im November bei insgesamt drei toten Wildvögeln am Wöhrder See und am Stadtparkweiher nachgewiesen, seitdem kamen keine neuen Fälle hinzu.

Der Wildpark in der Oberpfalz ist erst der zweite Bestand überhaupt, der im Freistaat gekeult werden musste. Zuvor traf es eine Hobby-Geflügelzucht mit 16 Tieren im mittelfränkischen Burgbernheim (bei Bad Windsheim).

8 Kommentare