Wahlen, Mehrheiten, Entlastung: Das steht in der FCN-Vereinssatzung

7.10.2015, 06:00 Uhr
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört beispielsweise die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, die Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats oder der Beschluss von Satzungsänderungen.Außerdem entlastet sie den Vorstand, das bedeutet, die geleistete Arbeit wird formal anerkannt und das Vertrauen für die kommende Wahlperiode wird ausgesprochen. Durch die Entlastung wird der Vorstand von möglichen Schadensersatzansprüchen freigestellt.Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins und hat viele Befugnisse. Einmal jährlich trifft sie sich zur Jahreshauptversammlung, der "ordentlichen" Mitgliederversammlung. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann entweder vom Vorstand einberufen werden, wenn er es für erforderlich hält, oder von den Mitgliedern selbst, wenn mindestens 500 der stimmberechtigten unter ihnen dies beim Vorstand beantragen.Grundsätzlich fasst die Mitgliederversammlung ihre Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit, das heißt: Der Vorschlag mit den meisten Stimmen gewinnt. Geht es um wichtige Fragen wie die Änderung der Vereinssatzung, die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder oder sogar die Auflösung des Vereins, sind 75 Prozent der Stimmen erforderlich.
1 / 10

Mitgliederversammlung

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört beispielsweise die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, die Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats oder der Beschluss von Satzungsänderungen.

Außerdem entlastet sie den Vorstand, das bedeutet, die geleistete Arbeit wird formal anerkannt und das Vertrauen für die kommende Wahlperiode wird ausgesprochen. Durch die Entlastung wird der Vorstand von möglichen Schadensersatzansprüchen freigestellt.

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins und hat viele Befugnisse. Einmal jährlich trifft sie sich zur Jahreshauptversammlung, der "ordentlichen" Mitgliederversammlung. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann entweder vom Vorstand einberufen werden, wenn er es für erforderlich hält, oder von den Mitgliedern selbst, wenn mindestens 500 der stimmberechtigten unter ihnen dies beim Vorstand beantragen.

Grundsätzlich fasst die Mitgliederversammlung ihre Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit, das heißt: Der Vorschlag mit den meisten Stimmen gewinnt. Geht es um wichtige Fragen wie die Änderung der Vereinssatzung, die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder oder sogar die Auflösung des Vereins, sind 75 Prozent der Stimmen erforderlich. © Sportfoto Zink

Die Mitgliederversammlung wählt die neun Mitglieder des Aufsichtsrats für eine Amtszeit von jeweils drei Jahren. Sie können beliebig oft wiedergewählt werden. Die Aufsichtsräte wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter.
 
 Damit der Aufsichtsrat beschlussfähig ist, müssen an dem Beschluss mindestens fünf Mitglieder beteiligt sein. Fallen so viele Mitglieder weg, dass dies nicht der Fall ist, müssen bis zur nächsten Mitgliederversammlung Interimsmitglieder bestellt werden. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
 
 Der Aufsichtsrat hat vielfältige Funktionen, beispielsweise bestellt er die Vorstandsmitglieder oder beruft sie wieder ab, er kontrolliert und berät die Geschäftsführung des Vorstands, stimmt dem Haushaltsplan zu und überwacht dessen Einhaltung.
2 / 10

Der Aufsichtsrat

Die Mitgliederversammlung wählt die neun Mitglieder des Aufsichtsrats für eine Amtszeit von jeweils drei Jahren. Sie können beliebig oft wiedergewählt werden. Die Aufsichtsräte wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter.

Damit der Aufsichtsrat beschlussfähig ist, müssen an dem Beschluss mindestens fünf Mitglieder beteiligt sein. Fallen so viele Mitglieder weg, dass dies nicht der Fall ist, müssen bis zur nächsten Mitgliederversammlung Interimsmitglieder bestellt werden. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

Der Aufsichtsrat hat vielfältige Funktionen, beispielsweise bestellt er die Vorstandsmitglieder oder beruft sie wieder ab, er kontrolliert und berät die Geschäftsführung des Vorstands, stimmt dem Haushaltsplan zu und überwacht dessen Einhaltung. © Sportfoto Zink / DaMa

Aufgabe des Vorstands ist es, ganz allgemein gesagt, den Verein zu leiten und die Geschäfte zu führen. Er besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Mitgliedern.
 
 Die Vorstände werden vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre gewählt, und können beliebig wiedergewählt werden. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit widerrufen.
3 / 10

Der Vorstand

Aufgabe des Vorstands ist es, ganz allgemein gesagt, den Verein zu leiten und die Geschäfte zu führen. Er besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Mitgliedern.

Die Vorstände werden vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre gewählt, und können beliebig wiedergewählt werden. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit widerrufen.

© Sportfoto Zink / DaMa

Der Wahlausschuss organisiert und leitet die Wahl zum Aufsichtsrat und die Wahl der Delegierten zum Dachverein. Er besteht aus fünf Personen. Dem Wahlausschuss kann nicht angehören, wer Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrats oder des Vereinsschiedsgerichts ist.
4 / 10

Der Wahlausschuss

Der Wahlausschuss organisiert und leitet die Wahl zum Aufsichtsrat und die Wahl der Delegierten zum Dachverein. Er besteht aus fünf Personen. Dem Wahlausschuss kann nicht angehören, wer Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrats oder des Vereinsschiedsgerichts ist. © Sportfoto Zink

Die Delegierten zum Dachverein werden vom Aufsichtsrat gewählt. Sie müssen Mitglieder von Vorstand oder Aufsichtsrat sein und werden für drei Jahre gewählt. Ihr Amt endet automatisch, wenn die aus dem Vorstand oder Aufsichtsrat ausscheiden.
 
 In der Delegiertenversammlung des Dachvereins, in dem auch andere Sportabteilungen vertreten sind, sollen sie die Rechte und Interessen des Vereins vertreten. Dabei sind sie an die Weisungen des Aufsichtsrats gebunden. 2014 wurden beispielsweise Ulrich Maly, Günther Koch und Peter Schmitt gewählt.
5 / 10

Delegierte zum Dachverein

Die Delegierten zum Dachverein werden vom Aufsichtsrat gewählt. Sie müssen Mitglieder von Vorstand oder Aufsichtsrat sein und werden für drei Jahre gewählt. Ihr Amt endet automatisch, wenn die aus dem Vorstand oder Aufsichtsrat ausscheiden.

In der Delegiertenversammlung des Dachvereins, in dem auch andere Sportabteilungen vertreten sind, sollen sie die Rechte und Interessen des Vereins vertreten. Dabei sind sie an die Weisungen des Aufsichtsrats gebunden. 2014 wurden beispielsweise Ulrich Maly, Günther Koch und Peter Schmitt gewählt. © Sportfoto Zink / DaMa

Das Geschäftsjahr des Vereins endet jedes Jahr am 30. Juni. Ab dann hat der Vorstand vier Monate Zeit, um den Jahresabschluss aufzustellen.
6 / 10

Der Jahresabschluss

Das Geschäftsjahr des Vereins endet jedes Jahr am 30. Juni. Ab dann hat der Vorstand vier Monate Zeit, um den Jahresabschluss aufzustellen. © Sportfoto Zink / DaMa

In den Vereinsbeirat werden Personen des öffentlichen Lebens, also aus Politik, öffentlicher Verwaltung, Wirtschaft und Sport berufen, "die in der Lage und bereit sind, den Verein mit ihrer Erfahrung, ihren besonderen Fähigkeiten und ihrem ideellen Engagement zu unterstützen." Aktuell ist beispielsweise der bayerische Finanzminister Markus Söder vertreten.Er besteht aus bis zu 15 Mitgliedern und trifft sich mindestens zweimal im Jahr.
7 / 10

Der Vereinsbeirat

In den Vereinsbeirat werden Personen des öffentlichen Lebens, also aus Politik, öffentlicher Verwaltung, Wirtschaft und Sport berufen, "die in der Lage und bereit sind, den Verein mit ihrer Erfahrung, ihren besonderen Fähigkeiten und ihrem ideellen Engagement zu unterstützen." Aktuell ist beispielsweise der bayerische Finanzminister Markus Söder vertreten.

Er besteht aus bis zu 15 Mitgliedern und trifft sich mindestens zweimal im Jahr. © dpa

Das Vereinsschiedsgericht entscheidet bei Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern, oder bei vereinsbezogenen Streitigkeiten unter Mitgliedern, zum Beispiel wenn es um "unsportliches oder vereinsschädigendes Verhalten" geht.Es wird vom Aufsichtsrat für drei Jahre gewählt und besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Sanktionsmöglichkeiten sind Geldbußen, Verwarnungen oder im schlimmsten Fall der Ausschluss aus dem Verein.
8 / 10

Das Vereinsschiedsgericht

Das Vereinsschiedsgericht entscheidet bei Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern, oder bei vereinsbezogenen Streitigkeiten unter Mitgliedern, zum Beispiel wenn es um "unsportliches oder vereinsschädigendes Verhalten" geht.

Es wird vom Aufsichtsrat für drei Jahre gewählt und besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Sanktionsmöglichkeiten sind Geldbußen, Verwarnungen oder im schlimmsten Fall der Ausschluss aus dem Verein. © dpa

Hier wird der Ablauf der Mitgliederversammlung geregelt. Beispielsweise ist hier festgehalten, dass Dringlichkeitsanträge nur mit Unterstützung einer Zweidrittel-Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden eingebracht werden können.Außerdem darf der Versammlungsleiter laut Geschäftsordnung Redner, die nicht zur Sache sprechen rügen und ihnen notfalls das Wort entziehen.
9 / 10

Die Geschäftsordnung

Hier wird der Ablauf der Mitgliederversammlung geregelt. Beispielsweise ist hier festgehalten, dass Dringlichkeitsanträge nur mit Unterstützung einer Zweidrittel-Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden eingebracht werden können.

Außerdem darf der Versammlungsleiter laut Geschäftsordnung Redner, die nicht zur Sache sprechen rügen und ihnen notfalls das Wort entziehen. © Sportfoto Zink

In der Wahlordnung ist beispielsweise festgelegt, dass die Wahlen heimlich und per Stimmzettel abgehalten werden und eine Wahl per Handaufheben lediglich dann durchgeführt wird, wenn mindestens die Hälfte der darüber Abstimmenden damit einverstanden ist.
10 / 10

Die Wahlordnung

In der Wahlordnung ist beispielsweise festgelegt, dass die Wahlen heimlich und per Stimmzettel abgehalten werden und eine Wahl per Handaufheben lediglich dann durchgeführt wird, wenn mindestens die Hälfte der darüber Abstimmenden damit einverstanden ist. © Wolfgang Zink

Verwandte Themen