Unsportliches Fanverhalten: FCN drückt Geldstrafe
26.3.2016, 13:54 UhrIn der Partie gegen den SC Freiburg am 13. Dezember 2015 wurde zudem ein Plastikbecher auf das Spielfeld geworfen, wodurch sich die Ausführung des Eckstoßes für den SC Freiburg verzögerte. Mittlerweile ist der Becherwerfer aus Block 11 nach Angaben des FCN ausfindig gemacht worden und wurde mit einem Stadionverbot belegt.
Für beide Vorfälle belegte das DFB-Sportgericht den FCN nun mit einer Strafe von 6000 Euro. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.
Gegen die ursprüngliche Strafe in Höhe von 7000 Euro hat der Club Einspruch eingelegt und so die Strafe etwas drücken können.
Dieser Artikel wurde am 26. März 2016 um 13.54 Uhr aktualisiert.
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