Silvesterbräuche, Streaming, Pommes: Das hat sich zum 1. April geändert

30.3.2018, 15:52 Uhr
Fans der Silvester-Tradition Bleigießen müssen sich nun bis zum Ende des Jahres eine neue Party-Aktion überlegen. Denn zum 1. April ist eine Chemikalienverordnung der Europäischen Union in Kraft getreten - und die kommt quasi einem Bleigieß-Verbots gleich. Denn das neue Gesetz legt die Obergrenze des Bleigehalts auf 0,3 Prozent fest, der aktuelle Wert liegt laut Stiftung Warentest aber bei satten 71 Prozent.
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Aus für den Silvester-Brauch

Fans der Silvester-Tradition Bleigießen müssen sich nun bis zum Ende des Jahres eine neue Party-Aktion überlegen. Denn zum 1. April ist eine Chemikalienverordnung der Europäischen Union in Kraft getreten - und die kommt quasi einem Bleigieß-Verbots gleich. Denn das neue Gesetz legt die Obergrenze des Bleigehalts auf 0,3 Prozent fest, der aktuelle Wert liegt laut Stiftung Warentest aber bei satten 71 Prozent. © Patrick Pleul/dpa

Neue Ideen, wie hier die vom Berliner Bike-Sharing-Unternehmen "Byke, sollen ab sofort besser finanziell gefördert werden. Start-up-Gründer erhalten einfacheren Zugang zu Wagniskapital. Damit schließt die Bundesregierung die bisherige Finanzierungslücke in der Gründungsphase. 790 Millionen Euro stehen zur Verfügung.
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Anschubfinanzierung für Start-ups

Neue Ideen, wie hier die vom Berliner Bike-Sharing-Unternehmen "Byke, sollen ab sofort besser finanziell gefördert werden. Start-up-Gründer erhalten einfacheren Zugang zu Wagniskapital. Damit schließt die Bundesregierung die bisherige Finanzierungslücke in der Gründungsphase. 790 Millionen Euro stehen zur Verfügung. © Roland Weihrauch/dpa

Seit diesem Monat müssen eCall-Notrufsysteme in allen Neuwagen integriert sein, denn bei Autoünfällen können so vielleicht Leben gerettet werden. Das System basiert auf Crash-Sensoren, die einen schweren Unfall erkennen, zum Beispiel wenn die Airbags auslösen. Es setzt dann selbsttätig einen Notruf an die nächste erreichbare Notrufzentrale ab. 
 
 Außerdem werden automatisch die exakten Standortdaten, der Unfallzeitpunkt und auch die Fahrtrichtung übermittelt. Letztere ist wichtig, wenn es um die Rettung von Verletzen auf der Autobahn oder im Tunnel geht. Das eCall-System kann über einen Knopf im Fahrzeug auch manuell ausgelöst werden. Für den Verbraucher ist das neue eCall-Notrufsystem kostenfrei.
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Automatische Hilfe bei Autounfällen

Seit diesem Monat müssen eCall-Notrufsysteme in allen Neuwagen integriert sein, denn bei Autoünfällen können so vielleicht Leben gerettet werden. Das System basiert auf Crash-Sensoren, die einen schweren Unfall erkennen, zum Beispiel wenn die Airbags auslösen. Es setzt dann selbsttätig einen Notruf an die nächste erreichbare Notrufzentrale ab. Außerdem werden automatisch die exakten Standortdaten, der Unfallzeitpunkt und auch die Fahrtrichtung übermittelt. Letztere ist wichtig, wenn es um die Rettung von Verletzen auf der Autobahn oder im Tunnel geht. Das eCall-System kann über einen Knopf im Fahrzeug auch manuell ausgelöst werden. Für den Verbraucher ist das neue eCall-Notrufsystem kostenfrei. © Marcel Kusch/Illustration (dpa)

Endlich muss man sogar an einem verregneten Urlaubstag nicht auf die Lieblingsserie verzichten: Denn kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme, Sport, Musik, eBooks und Videospiele lassen sich nun auch im EU-Ausland nutzen. Fürs Streamen ohne EU-Grenzen dürfen die Anbieter keine zusätzlichen Gebühren erheben. Die Nutzung der Dienste ist auf vorübergehende Aufenthalte begrenzt.
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Grenzenloses Streaming in der EU

Endlich muss man sogar an einem verregneten Urlaubstag nicht auf die Lieblingsserie verzichten: Denn kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme, Sport, Musik, eBooks und Videospiele lassen sich nun auch im EU-Ausland nutzen. Fürs Streamen ohne EU-Grenzen dürfen die Anbieter keine zusätzlichen Gebühren erheben. Die Nutzung der Dienste ist auf vorübergehende Aufenthalte begrenzt. © dpa

Krank sein ist seit dem 1. April etwas teurer: Viele der mehr als 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland müssen nun mit höheren Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln rechnen. Wo bisher keine Zuzahlungen anfielen, können fünf bis zehn Euro pro verordnetem Medikament fällig werden, teilte der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. Das Geld werde von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen.
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Zuzahlungen zu Arzneimitteln steigen

Krank sein ist seit dem 1. April etwas teurer: Viele der mehr als 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland müssen nun mit höheren Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln rechnen. Wo bisher keine Zuzahlungen anfielen, können fünf bis zehn Euro pro verordnetem Medikament fällig werden, teilte der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. Das Geld werde von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen. © Patrick Pleul/Archiv (dpa)

Lebensmittelhersteller müssen ab sofort europaweit Auflagen für die Herstellung und Verarbeitung von Kartoffelerzeugnissen, Brot und Feinbackwaren, Frühstückscerealien, Säuglingsnahrung, Kaffee und Kaffeeersatzprodukten beachten. Dadurch soll in den Produkten der Gehalt an krebserzeugendem Acrylamid sinken, das beim Backen, Braten, Frittieren und Rösten entsteht. Hoffentlich bleiben Pommes und Chips trotzdem schön knusprig.
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Neue Regeln für Pommes & Co.

Lebensmittelhersteller müssen ab sofort europaweit Auflagen für die Herstellung und Verarbeitung von Kartoffelerzeugnissen, Brot und Feinbackwaren, Frühstückscerealien, Säuglingsnahrung, Kaffee und Kaffeeersatzprodukten beachten. Dadurch soll in den Produkten der Gehalt an krebserzeugendem Acrylamid sinken, das beim Backen, Braten, Frittieren und Rösten entsteht. Hoffentlich bleiben Pommes und Chips trotzdem schön knusprig. © dpa

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