Wöhrl-Sanierung: Anwalt erhebt Mauschelei-Vorwürfe

27.11.2016, 06:00 Uhr
Wöhrl braucht dringend einen Investor: Um jemanden zum Einstieg zu bewegen, müssen die Inhaber der Anleihe wohl auf viel Geld verzichten.

© Berny Meyer Wöhrl braucht dringend einen Investor: Um jemanden zum Einstieg zu bewegen, müssen die Inhaber der Anleihe wohl auf viel Geld verzichten.

Die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger ist in Insolvenzfällen eigentlich eine ganz normale Angelegenheit.

Bei der Versammlung der Wöhrl-Gläubiger am Montag – sie haben dem Unternehmen 2011 rund 30 Millionen Euro geliehen – könnte es dagegen spannend werden. Dafür sorgt Sascha Borowski.

Der Münchner Anwalt von der Kanzlei Mattil & Kollegen, der gerne die Vertretung der Gläubiger übernehmen möchte, wirft seinem Konkurrenten, dem Nürnberger Anwalt Christian Gloeckner, aber auch dem Management vor, durch überzogene Honorare eine Sanierung von Wöhrl zu gefährden. Er deutet sogar an, dass dahinter System stecken könnte: Nicht anders ist seine Anfrage an das Unternehmen zu verstehen, ob es richtig sei, "dass die genannten Personen auch in anderen Krisenfällen zusammenarbeiten und sich die Posten zuschieben".

Bei den "genannten Personen" handelt es sich wohl um Anwaltskollege Gloeckner sowie Wöhrl-Restrukturierungsvorstand Christian Gerloff. Beiden wirft er vor, sich an Wöhrl eine goldene Nase verdienen zu wollen: Gloeckner habe bereits in ähnlich gelagerten Fällen "deutlich überhöhte Honorare" abgerechnet, der Sanierungsvorstand erhalte "angeblich eine monatliche Vergütung von 50.000 Euro".

Zudem soll die Firma One Square – eine Münchner Restrukturierungsberatung, die laut ihrer Internetseite bereits bei Praktiker, Pfleiderer, Primacom, Voerdal und Solarworld aktiv war – monatlich 30.000 Euro erhalten. "Auf diese Weise wird für die Anleihegläubiger nichts zu verteilen bleiben", befürchtet Borowski. Ob das alles stimme, hatte Borowski nach eigenen Angaben bei Wöhrl nachgefragt. Antwort: keine.

Auf Anfrage der Nürnberger Zeitung äußerte sich aber Rechtsanwalt Gloeckner – und widerspricht: Es würden keine Posten hin- und hergeschoben. Dass man in ähnlich gelagerten Fällen zum Teil auf die gleichen Personen stoße, liege einfach daran, dass der "Markt der Spezialisten" auf diesem Gebiet eng sei.

Auch die Vorwürfe überhöhter Honorare (Borowski: "Gloeckner ist bereits in anderen Insolvenzen als maßlos teuer aufgefallen.") seien nicht zutreffend. Der Münchner Kollege habe ihn anscheinend "zu seinem Intimfeind erkoren". In dem von Borowski angesprochenen Fall, bei dem es wohl um die Future Business KG in Dresden ging – sei die Vergütung angemessen gewesen, weil er als Mitglied des Gläubigerausschusses fünf Monate lang mit dem Fall beschäftigt gewesen sei – unter anderem mit der Vorbereitung von Gläubigerversammlungen. Das abgerechnete Honorar im sechsstelligen Bereich habe einem Stundensatz von 180 Euro entsprochen – für Anwälte ein üblicher Stundenlohn, wie er hinzufügt.

So sei auch der zweite Antrag Borowskis für die Gläubigerversammlung für ihn kein Problem: Dabei sollen die Anleihegläubiger eine Beschränkung des Vertreterhonorars auf 91.713 Euro beschließen. Gloeckner würde nach eigenen Angaben ebenfalls maximal diese Vergütung ansetzen, die sich aus dem entsprechenden Gesetz ergebe, sagt er. Mit einer Einschränkung: Würde sein Aufgabenbereich ausgeweitet, was nur mit einer neuerlichen Zustimmung der Anleihegläubiger möglich wäre, würde dies zusätzlich verrechnet.

Auch die Nähe zum Unternehmen, die in einem Interessenskonflikt zu einer glaubhaften Vertretung der Gläubiger stehe, wie Borowski glaubt, wies er zurück: "Ich wurde nicht vom Unternehmen beauftragt, sondern von einem großen Gläubiger." Zudem sollten Anleihegläubiger und Management zum Teil auch das gleiche Interesse haben, nämlich einen Fortbestand des Unternehmens in seiner bisherigen Struktur: "Denn bei einer Abwicklung würden zuerst die Ansprüche in der operativen Wöhrl KG und bei den Töchtern bedient. Die Anleihe hat aber die Wöhrl AG ausgegeben." Zur Begleichung der Forderungen der Anleihegläubiger blieb dann nicht mehr viel übrig.

So steht quasi Aussage gegen Aussage. Es könnte also spannend werden am Montag. Dass in einem Insolvenzverfahren auch immer Geld verdient wird – von Anwälten, von Beratern, von Insolvenzexperten – ist normal. Dass dieses Geld für die Begleichung von Schulden, etwa für die Ansprüche von Anleihegläubigern, Lieferanten oder Handwerkern am Ende fehlt, auch. So muss man kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass die Gläubiger auch bei Wöhrl wohl einen beträchtlichen Teil ihres Geldes nicht mehr wiedersehen werden.

Am Montag treffen sich die Anleihegläubiger von Wöhrl: Im Vorfeld wird mit harten Bandagen um den Posten des Vertreters gekämpft – und mit massiven Vorwürfen.

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