8. März 1970: Grabrechte erlöschen allmählich

8.3.2020, 07:00 Uhr
8. März 1970: Grabrechte erlöschen allmählich

© Ulrich

Diese Verordnung zeigt jetzt, nach zwölf Jahren, ihre Folgen. Die langjährigen Grabrechte erlöschen allmählich; in den letzten Jahren wurden allein auf dem Johannisfriedhof mehrere hundert Liegesteine angebracht. Den etwa 3.000 noch stehenden Grabmonumenten, meist aus Marmor, droht der Abbruch, denn eine Zusatzverordnung des Amtes für Denkmalpflege besagt, daß einsturzgefährdete und poröse stehende Steine nicht mehr repariert werden dürfen.

Der Geschäftsführer der Friedhofverwaltung, Heinz Lutz, erläuterte die Gründe: „Die Anschaffungskosten für einen liegenden Grabstein belaufen sich in der Regel zwischen 1.200 und 2.000 Mark, Wenn man aber bedenkt, welche Kosten die Pflege von Pflanzgräbern im Laufe der Jahre verursacht, amortisiert sich diese Anschaffung. Ein weiterer Vorteil ist die Standsicherheit. Auch sind Gräber mit liegenden Steinen nicht so von der Verwahrlosung bedroht wie Pflanzgräber.

Hinzu kommt die denkmalspflegerische Seite. Es ist ein verständliches Bestreben, den beiden historischen Friedhöfen ein einheitliches Gesicht zu geben.“

Härtefälle sind nach Auskunft der Friedhofverwaltung fast ausgeschlossen. Bedürftigen Rentnerehepaaren sind wiederholt schon alte Liegesteine zur Verfügung gestellt worden. Wer besonderes Glück hat, kann gleich ein Grab samt Stein erwerben.

Auch die Doppelgräber sollen bei einem Besitzerwechsel aufgelassen werden. Lediglich die zahlreichen Grüfte (allein auf dem Johannisfriedhof über 300) werden weiterhin zum historischen Bild der beiden evangelischen Friedhöfe gehören. Da die langfristigen Pachten (25 und 50 Jahre) in den 70er und 80er Jahren auslaufen, und heute nur noch zehnjährige Pachtzeiten vergeben werden, wird das neue „alte Gesicht“ nicht mehr lange auf sich warten lassen.

Das Gerücht, nur noch Honeratioren der Stadt, Pfarrer und Kirchenvorstände bekämen Ruhestätten auf den Friedhöfen St. Rochus und St Johannis, bestritt Heinz Lutz entschieden: jeder kann, soweit die beschränkten Möglichkeiten es gestatten, ein Grab erwerben. Daß die Kirche natürlich Heimrecht hat, ist verständlich, da sie ja Träger beider Friedhöfe ist.“

Die Freunde des St.-Johannis-Friedhofs dürfen auch in einem anderen Punkt beruhigt sein. Die geplante Verbreiterung der Brückenstraße ist zunächst zurückgestellt. Sie hätte dem Friedhof an seiner Westseite ein erhebliches Stück geschichtsträchtigen Boden gekostet. Wenn erst die Maximillanbrücke fertiggestellt ist und damit eine Nord-Süd-Verbindung hergestellt ist, wird die Brückenstraße vielleicht soweit entlastet. daß sich eine Verbreiterung erübrigt. Diese Hoffnung bleibt.

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