ZDF-Talkshow: Justizopfer saß neben seinem Richter

16.4.2009, 00:00 Uhr
ZDF-Talkshow: Justizopfer saß neben seinem Richter

Und der ließ gleich durchblicken, dass er «großen Respekt vor einem Richter hat, der ein Fehlurteil einräumt». Bis zu seiner Pensionierung 2001 war Dietrich Scheiba, heute 73 Jahre alt, Vorsitzender Richter der Jugendkammer des Nürnberger Landgerichts gewesen. Im Jahr 1999 musste er in einem Berufungsprozess über Schuld oder Unschuld eines mutmaßlichen Taxiräubers entscheiden. Die Kammer bestätigte damals das erstinstanzliche Urteil des Jugendschöffengerichts. Jens Schlegel, der damals 22 Jahre alt war, wurde zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt - zu Unrecht, wie sich erst 18 Monate nach seiner Inhaftierung herausstellte. Da nämlich wurde der wahre Täter geschnappt.

Jens Schlegel wandte sich damals nach seiner Entlassung an die NZ. Ein Justizskandal konnte in der Folgezeit aufgedeckt werden. Denn was dem jungen Mann inzwischen hinter Gittern widerfahren war, spottete jeder Beschreibung. Schlegel war Opfer von brutalen Mithäftlingen geworden, die ihn fast zu Tode gefoltert hätten und die dafür später auch wegen versuchten Mordes verurteilt wurden (die NZ berichtete).

Mit seiner zweifellos tragischen Geschichte tingelt Jens Schlegel (32) ebenso wie ein weiteres Nürnberger Justizopfer, der «falsche, dicke Bankräuber» Donald Stellwag (52), seit Jahren durch deutsche Talkshows. Immer wieder ernten die beiden Justizopfer «ohs» und «ahs» aus dem Publikum, wenn sie mittlerweile eloquent von dem ihnen widerfahrenen Unrecht sprechen. Auch Stellwag war einst am hiesigen Landgericht fälschlich zu acht Jahren Haft verurteilt worden und verbüßte auch die meiste Zeit, ehe der echte Täter gefunden war. Dass Stellwag neben Schlegel in der Runde bei Kerner anzutreffen war, sei ein «geografischer Zufall», so Kerner, der keineswegs die Nürnberger Justiz anprangern wollte.

Und obwohl Stellwag von einem anderen Richter unschuldig hinter Gitter geschickt worden war, wünschte sich doch auch er ebenso wie Schlegel von Richter Scheiba ein spätes Wort der Reue, eine Entschuldigung. Doch all das kam nicht. Er empfinde Bedauern, sagte Scheiba. Er würde aber im Fall Schlegel mit dem Wissensstand von damals auch heute wieder dasselbe Urteil fällen: Es habe eben keinen Zweifel an Schlegels Täterschaft gegeben. Seine Schuld sei vom Ermittlungsergebnis her klar gewesen. Polizei, Staatsanwalt und Amtsgericht hätten den Sachverhalt ebenso klar gesehen. Er selbst, Scheiba, sehe keinen Grund für eine Entschuldigung, weil er sich keiner Schuld bewusst sei. Er habe das Urteil weder vorsätzlich noch fahrlässig gesprochen.

Welche Konsequenzen hatten die Fehlurteile für die Justizopfer? Jens Schlegel schildert, dass er kurz vor seiner Festnahme gerade wieder auf die Füße gekommen war. Er war einer Drückerkolonne entronnen, hatte Arbeit bei der Heilsarmee gefunden und war kurz davor, seine Lehre fortzusetzen. Und Donald Stellwag sagt, dass er heute sicher nicht so krank wäre, wenn er nicht lange Jahre im Gefängnis hätte verbringen müssen. Beide wurden seinerzeit mit geringen Haftentschädigungen abgespeist. Stellwag hatte aber insofern Glück, als dass es ihm gelang, den Gutachter zu verklagen, der ihn damals auf Fotos als Täter identifiziert hatte. Stellwag erstritt 150 000 Euro Schmerzensgeld.

Keine Kommentare