«Der Polygraph – ein Gerät, das keiner kennt und versteht«

19.6.2009, 00:00 Uhr
«Der Polygraph – ein Gerät, das keiner kennt und versteht«

© Koller


Vor drei Dutzend skeptischen Richtern, Advokaten und Hochschulllehrern erläutert der bereits 91-jährige Rechtspsychologe und Emeritus der Uni Köln den Segen dieses allgemein kritisch beäugten Hilfsmittels, «das hierzulande keiner kennt und versteht und über das nur Blödsinn geschrieben oder im Fernsehen gezeigt wird.« Undeutsch wird sehr deutlich, wenn es den Polygraphen zu verteidigen gilt, jenen «Mehrkanalschreiber«, der nichts anderes als ein «Aufzeichnungsinstrument« sei und aus Sicht des Fachmanns eine «ausgeklügelte psychologische Methode« liefert, um Täter oder Unschuldige zu identifizieren.


Seitdem der Bundesgerichtshof 1998 die polygraphische Untersuchung im gerichtlichen Verfahren als ungeeignetes Beweismittel generell ausgeschlossen und damit seine Entscheidung aus dem Jahr 1954 bekräftigt hat, steht Undeutsch hierzulande fachlich ziemlich allein auf weiter Flur. Das bedauert er sehr, gehörte er doch selbst dem vierköpfigen Expertengremium an, das die Karlsruher Richter in den 90er Jahren zu Rate zog. Heute meint der Emeritus, dass es grundsätzlich beim BGH keine Offenheit für die Thematik gegeben habe. Anders sehe es in den USA sowie europäischen Ländern wie Belgien, Luxemburg, Polen, Estland, Litauen, Finnland und Großbritannien aus, wo man dem Polygraphen sehr positiv gegenüberstehe. Eine Treffergenauigkeit von 98,5 Prozent attestiert der Forscher der technischen Wahrheitsfindung. Das stelle alle Ergebnisse von aussagepsychologischen Gutachten in den Schatten, sagt Undeutsch, der seit den 70er Jahren mit dem Lügendetektor arbeitet und bis heute auf die analogen Geräte schwört, obwohl es in den USA längst die digitalen gibt. Und seine langjährige Assistentin, Diplom-Psychologin Gisela Klein, die den Detektor seit 1995 verwendet, pflichtet ihm hier bei. Gemeinsam haben sie über 1000 Untersuchungen mittels des Polygraphen vorgenommen. Doch der erkennt genau genommen gar keine Lügen, sondern körperliche Reaktionen wie Blutdruckveränderungen, Atmung und Schwitzen, also messbare neurophysiologische Werte. Darin liegt aus Sicht von Undeutsch die Stärke dieser Maschine, zeichnet sie doch Erregungszustände auf und gibt so Aufschluss über Wahrheit und Unwahrheit. Voraussetzung dafür ist aber eine gekonnte Fragetechnik.


Und hier plaudert Undeutsch gern aus dem Nähkästchen. Das A und O sei, die Fragenfolge zügig abzuarbeiten: sieben bis zehn Fragen, alle 20 Sekunden eine gestellt - schon wegen der Blutdruckmanschette, die nach drei Minuten unangenehm wird. Wer den Polygraphen lege artis verwendet, der bespricht die Fragen sogar zuvor mit dem Probanden und bittet ihn dann erst um sein Einverständnis, den Test machen zu dürfen. Fast alle stimmten an diesem Punkt zu. «Wer etwas vertuschen will, sagt nein oder macht Faxen«, wissen die Forscher.


Nun komme es auf die Art der Fragen an. Undeutsch pflegt zunächst einen kleinen Vortest vorzunehmen und sodann eine Mischung aus tatbezogenen und persönlichen Vergleichsfragen zu stellen. Auch wenn der Probant vorbereitet sei, so versetzten ihn bestimmte Fragen doch in Wallungen, sei es, indem er die Wahrheit unterdrückt oder gewisse Assoziationen hat. Quod erat demonstrandum: Der Nürnberger Anwalt Tobias Rudolph unterwirft sich freiwillig einem Test am Gerät. Bereitwillig lässt er sich Manschetten um Brust und Fingerkuppen legen. Nach einer kurzen Adjustierung des Polygraphen beginnt Psychologin Klein mit dem «Verhör«: Wie viel ist zwei plus vier? «Sechs«, kommt wie aus der Pistole geschossen. Und dreimal vier? «12«. Was macht 18 mal 13? Schweigen und schwitzen. Die Schwingarme haben auf einem Papierstreifen alles aufgezeichnet: ruhige Kurven am Anfang und Panik-Ausreißer gegen Ende, als es um höhere Mathematik geht...


Auch wenn dem Gros der anwesenden Juristen der Lügendetektor wie «Hokuspokus« vorkommt: Undeutsch und Klein arbeiten seit Jahren immer wieder im Auftrag von Staatsanwaltschaften, Familiengerichten und Rechtsanwälten, die mit ihrem Latein am Ende sind und sich von den Testergebnissen Anhaltspunkte für die Glaubhaftigkeit eines Täters in einem Ermittlungs- oder Sorgerechtsverfahren erhoffen.


Doch auch die Wirtschaft sowie Privatleute konsultieren den Professor und seine Assistentin regelmäßig mit Anliegen wie: Ist mein Ehemann untreu? Hat unser Mitarbeiter in die Kasse gegriffen? 900 bis 1300 Euro kostet übrigens eine polygraphische Untersuchung. Als ein Rechtsanwalt einst seinen Mandanten bei Udo Undeutsch untersuchen ließ und dieser wider Erwarten doch als Täter identifiziert wurde, änderte der Anwalt seine Verteidigungsstrategie. «Die Justiz ahnt gar nicht, wie viele Geständnisse sie uns zu verdanken hat«, schmunzelt der Professor.

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