Dürer: Der Politik sind die Hände gebunden

27.1.2012, 07:29 Uhr
Dürer: Der Politik sind die Hände gebunden

© Alte Pinakothek

Eine ähnliche politische Einflussnahme hat es vor wenigen Jahren gegeben, als die Staatskanzlei die Wittelsbacher Landesstiftung für Kunst und Wissenschaft vergeblich aufforderte, die originale Heinrichskrone in Bamberg auszustellen. Auch ein Ministerpräsident kann der Stiftung nichts anweisen. Um das zu verstehen, muss etwas in der Geschichte gegraben werden.

Nach dem Rückzug der Bayerischen Könige 1918 gab es schwierige Verhandlungen zwischen dem Freistaat Bayern und den Wittelsbachern, wie mit deren Besitz verfahren wird. Ein Resultat war 1923 die Gründung der Wittelsbacher Landesstiftung für Kunst und Wissenschaft. Sie ist Eigentümerin von 1400 hochwertigen Kunstwerken, die das Königshaus vor 1804 erworben hatte.

Dazu gehören auch das Dürersche Selbstbildnis und die Heinrichskrone. Diese Schätze werden in der Münchner Pinakothek ausgestellt. Der Umgang mit den Preziosen und Gemälden ist in einer Satzung genau festgelegt. An erster Stelle steht dabei das konservatorische Interesse. „Zu jedem Kunstwerk gibt es Gutachten, wie mit ihm umzugehen ist“, erklärt Marcus Baron von Bechtolsheim, Büroleiter von Franz von Bayern. 114 Gemälde und Kunstgegenstände aus dieser Sammlung dürfen überhaupt nicht mehr verliehen werden. Dazu gehört das Dürer-Gemälde.

Laut Baron von Bechtolsheim gibt es drei Stiftungsvorstände, die über die Einhaltung der Stiftungszwecke wachen und über eine Ausleihe entscheiden: der Chef der Bayerischen Staatsgemäldesammlung, ein Abgesandter des Wissenschaftsministeriums und ein Vertreter der Wittelsbacher. „Verstoßen die Vorstände mit ihrer Entscheidung aber gegen die Satzung der Stiftung, dann könnten sie verklagt werden“, gibt Baron von Bechtolsheim zu bedenken. Der Präsident der Verwaltung des Herzogs von Bayern kommentiert den Streit über das Dürer-Gemälde nicht.

Schon aus rechtlicher Sicht dürfte es allerdings unwahrscheinlich sein, dass dem Ausleihbegehren stattgegeben wird. Laut Susanne Raab, Pressesprecherin des Wissenschaftsministeriums, habe Heubisch zwar große Sympathien für das Leihgeschäft: „Über den Ausgang der Gespräche möchte er aber nicht spekulieren.“

Dass die Wittelsbacher überhaupt im Besitz des Bildes sind, liegt an einem betrügerischen Restaurateur. Der Maler und Kupferstecher Abraham Wolfgang Küfner erhielt 1799 von der Stadt Nürnberg den Auftrag, das „Selbstbildnis mit Pelzrock“, das bislang im Rathaus hing, zu restaurieren.

Küfner spaltete die 15 Millimeter dicke Lindenholztafel der Länge nach und malte auf der Holzhälfte, die auf ihrer Rückseite Stempel trug, eine Kopie des Selbstbildnisses, die er als angeblich restauriertes Original an die Stadt Nürnberg zurückgab. Das Dürer-Original auf der Vorderseite verkaufte Küfner 1805 an den Kurfürsten Maximilian Joseph von Bayern.

Eigentlich dürfte die Wittelsbacher Stiftung für das Gemälde gar nicht zuständig sein, denn sie ist Eigentümerin von Kunstgegenständen, die bis 1804 in den Besitz der Wittelsbacher gekommen sind.

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