Galeristenpaar erhält von der Bank 100.000 Euro zurück

28.7.2011, 07:20 Uhr

Dem Rechtsanwalt Iñigo Schmitt-Reinholtz zufolge wurde dieser Vergleich von der Bank nach Ablauf einer Frist nicht widerrufen. Das Geldinstitut habe sich bereits die Kontonummer geben lassen. Sabine und Otto Röver, 69 und 73 Jahre alt, sind in der hiesigen Kunstszene bekannt. Ihre Galerie mit angrenzendem Garten an der Pegnitz in Johannis ist ein wahres Schmuckstück. Vor einigen Jahren planten sie, in der Nachbarschaft ein Anwesen zu erwerben, um es als Mehrgenerationenhaus fürs Alter zu nutzen. 2007 hatten sie gerade eine Immobilie in München veräußert und wollten die hiermit erzielten 450000 Euro kurzzeitig gewinnbringend „parken“, bis es zum Hauskauf kommen sollte.

Damals sprachen sie ihren altbekannten Versicherungsvertreter an, dem sie 30 Jahre lang volles Vertrauen entgegengebracht hatten und der ihnen schon einmal in einer ähnlichen Situation mit Rat und Tat zur Seite gestanden hatte. Dieser „Herr Kaiser“ brachte prompt einen „Spezialisten“ mit. Den hielten die Rövers wohl anfangs für einen Allianz-Kollegen. Er entpuppte sich aber als Wertpapierverkäufer der Dresdner Bank, die damals Mehrheitsaktionärin der Allianz war. Dieser Mann bot den Rövers nun ein hochspekulatives Finanzgeschäft an. Sie sollten in Zertifikate investieren, die von großen Aktien-

Indizes, wie dem japanischen Nikkei-Index, abhängig waren. In einem sechsseitigen „Fact-Sheet“ war die komplizierte Geldanlage, die jährlich einen „Bonus“ von bis zu 8,6 Prozent einbringen sollte, kryptisch beschrieben.

In der mündlichen Beratung äußerte der Finanzmakler zudem, dass die angebotenen Zertifikate so sicher seien, dass sie nicht einmal bei den Anschlägen des 11. September an Wert eingebüßt hätten. Es müsse also erst die Welt untergehen, ehe ein Verlust entstehe, behauptete der Experte. Das beruhigte die Rövers, so dass sie sich auf den Deal einließen und die 450000 Euro investierten. Dann kam 2008 der Börsencrash infolge der Lehman-Pleite. Entgegen allen Versprechungen fiel der Nikkei-Index in den Keller und damit auch die Zertifikate.

Das Ehepaar Röver verklagte nun die Commerzbank, die inzwischen die Dresdner Bank übernommen hatte. Anwalt Schmitt-Reinholtz forderte zunächst die Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen Falschberatung. Seine Mandanten seien nicht ordnungsgemäß über die Risiken des hochspekulativen Geschäfts aufgeklärt worden. Als sich dann die Börse wieder gefangen hatte und die Zertifikate anstiegen, verlangte der Anwalt Schadensersatz in Höhe des Verlustes: insgesamt 190000 Euro.

Die Gegenseite argumentierte, dass die Rövers im „Fact-Sheet“ umfassend informiert worden seien und dies als Akademiker auch hätten verstehen können. Der Einzelrichter sah das damals ebenso und gab der Bank Recht.

OLG-Richter empfahlen Vergleich

Das Galeristenpaar legte daraufhin Berufung ein und stieß beim Zivilsenat des Oberlandesgerichts unter Vorsitz von Rainer Rebhan auf Verständnis. „Wir konnten nachweisen, dass die Aussage des Finanzmaklers bezüglich des ausgebliebenen Kurssturzes bei 9-11 nicht gestimmt hatte“, sagt Anwalt Schmitt-Reinholtz. Als Zeuge diente den Rövers dabei übrigens ihr „Herr Kaiser“, der bei dem Beratungsgespräch ja dabei gewesen war. Die OLG-Richter legten daraufhin der Bank einen Vergleich nahe.

Seine Mandantschaft habe letztlich ein Minus von 20000 Euro gemacht, so der Anwalt. Das Ehepaar Röver spricht in einer Mail von einem „unglaublichen Erfolg“, nachdem man in der ersten Instanz „abgebürstet“ worden sei. Ihr Projekt mit dem Mehrgenerationenhaus konnten sie allerdings bisher noch nicht verwirklichen.

 

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