Infos zum "Zensus 2011"

11.3.2011, 14:05 Uhr
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Am 25. Mai 1987 startete die letzte deutsche Volkszählung, damals noch durch die Mauertrennung auf die alten Bundesländer beschränkt. Die letzte Volkszählung in den neuen Bundesländern datiert gar aus dem Jahr 1981.

1987 gab es zahlreiche Proteste gegen das Verfahren. Viele Bürger fürchteten den Missbrauch der Daten und zweifelten den Sinn der Erhebung an. Aus diesen Erfahrungen hat auch der Bund gelernt und dank moderner Methoden ein schlankeres Befragungskonzept entwickelt, das darauf abzielt, die Bürger so wenig wie möglich zu belasten. Aus diesem Grund werden zunächst überwiegend Daten aus staatlichen Registern, wie etwa des Einwohnermeldeamtes genutzt. Diese werden dann um die aus der Volkszählung gewonnenen Daten ergänzt. Vor allem die Bevölkerungszahl ist hierbei interessant. Sie dürfte sich seit der letzten Zählung verschoben haben. So muss Nürnberg beispielsweise um die magische halbe Million Einwohner bangen.

710 Millionen Euro lässt der Bund sich den so genannten Zensus 2011 kosten, mit dem eine EU-Vorgabe erfüllt wird. 335 Millionen Euro trägt hierbei der Bund. Allein im Statistischen Landesamt München welches in den nächsten Jahren komplett nach Fürth in die ehemalige Quelle-Verwaltung verlegt werden soll, werden die Personalkapazitäten für den Zensus von 50 auf knapp 250 fast verfünffacht.

Ziel des Zensus ist nicht die Einzelperson zu durchleuchten, sondern verlässliche Informationen zu allgemeinen Arbeits-, Wohn-, und Lebensverhältnissen zu gewinnen. Daraus können dann Statistiken erstellt werden, anhand derer anstehende Infrastrukturmaßnahmen besser geplant werden können.

Im Gegensatz zur letzten Volkszählung wird nur ein Teil der Bevölkerung befragt. Dabei wird unterschieden zwischen Haushaltsbefragungen und Gebäude- und Wohnungszählungen.

Bei der Haushaltsbefragung werden deutschlandweit 7,9 Millionen Personen interviewt. In Nürnberg werden es wohl um die 20.000 bis 24.000 Haushalte sein. Für die Befragungen werden durch ein mathematisches Zufallsverfahren Anschriften ausgewählt. Die dort lebenden Personen bekommen dann etwa ein bis zwei Wochen vor dem Zensusstichtag, dem 9. Mai, ihre Benachrichtigung. Dabei werden vorwiegend Anschriften in Gemeinden mit 10.000 Einwohnern oder mehr ausgewählt. Ebenso ist die Auswahlwahrscheinlichkeit bei großen Gebäuden höher als bei kleineren.

Die Fragen drehen sich unter anderem um die Bildungssituation oder die berufliche Tätigkeit. Fragen nach Name, Adresse, Telefonnummer, Alter und Staatsangehörigkeit gehören ebenfalls dazu. Daten, die Rückschlüsse auf die Einzelperson zulassen, wie Name oder Telefonnummer, müssen im Verlauf der Auswertung so früh wie möglich wieder gelöscht werden. Einkommensverhältnisse, Vermögen oder Unterstützungsleistungen werden nicht abgefragt.

In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten, Studentenwohnheimen, Klöstern und Seniorenwohnheimen werden alle Bewohner befragt. Denn bei diesen Anschriften ist die Fehlerrate in den Melderegistern angeblich besonders hoch. Sie erhalten jedoch nur einen verkürzten Fragebogen mit nur elf Fragen.

Die Gebäude- und Wohnungszählung widmet sich Eigentümern von Wohnraum. Man geht dabei von 17,5 Millionen Befragten aus. Hier soll unter anderem Aufschluss über Alter, Größe oder auch Heizungsart von Immobilien gegeben werden, da diese in keinem zentralen Register festgehalten sind. Wichtig ist dies beispielsweise für die Planung von neuen Wohnanlagen und das planvolle Vorantreiben des Städtebaus.

Zwischen Haushaltsbefragung, sowie Gebäude- und Wohnungszählung kann es dabei zu Überschneidungen kommen. Beispielsweise bei Personen, die eine Immobilie besitzen und deren Anschrift zusätzlich zur Haushaltsbefragung ausgewählt wurde. Insgesamt wird wohl ein Drittel der Bundesbürger Auskunft geben müssen.

Wer zur Auskunft aufgefordert wird, ist auch verpflichtet diese zu erteilen. Dies ist vom Gesetzgeber im Zensusgesetz verbindlich geregelt, da die Daten für künftige politische Entscheidungen von großer Bedeutung sind. Zuwiderhandlungen können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Lediglich die Antwort auf die Frage nach dem religiösen Glauben darf verweigert werden.

Bei der Verarbeitung und Speicherung der gewonnenen Daten soll besonderes Augenmerk auf die Datensicherheit gelegt werden. Dazu wurden spezielle Erhebungsstellen ins Leben gerufen, die nur zum Zweck der Volkszählung bestehen. Sie sind vollständig von anderen Verwaltungsbehörden wie etwa den Einwohnermeldeämtern getrennt. Sämtliche Mitarbeiter sind nach ihrer Tätigkeit verpflichtet, das Statistikgeheimnis zu wahren. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Die etwa 80.000 Interviewer, welche deutschlandweit die Befragungen durchführen sind ebenfalls an diese Verpflichtungen gebunden. Sie übergeben die Fragebogen an die jeweiligen Haushalte und helfen auf Wunsch beim Ausfüllen. Da die Interviewer teilweise aus Freiwilligen bestehen, rief die Stadt Nürnberg unlängst zu Bewerbungen für diese Posten auf. Inzwischen sind jedoch alle Stellen besetzt.

Der Gesetzgeber schreibt für die Behandlung der erhobenen Daten strengste Vertraulichkeit vor. Ein Beispiel: Wird beim Zensus festgestellt, dass ein Befragter unangemeldet in einer Gemeinde wohnt, darf diese Tatsache nicht an diese weitergegeben werden. Das Bundesstatistikgesetz schreibt zudem die frühestmögliche Löschung der Namen und Adressen vor.

Das sogenannte „Rückspielverbot“ regelt zudem, dass die Angaben der Bürger weder an private, noch an staatliche Institutionen weitergeleitet werden.

Nichtsdestotrotz gab es unter anderem in Sachsen und Nordrhein-Westfalen bereits Kontroversen, als die NPD ihre Mitglieder ermunterte sich zu Zwecken der "nationaldemokratischen Marktforschung" als Interviewer zu bewerben. Dieses Vorhaben wurde inzwischen verhindert.

 

Muster der Fragebogen sind auf der Webseite von Zensus 2011 zu finden. Hier gibt es Hinweise, wie man reagieren kann, wenn man den Fragebogen bereits erhalten hat..

Am Zensus 2011 wird von verschiedenen Seiten Kritik geübt, beispielsweise vom "AK Vorratsdatenspeicherung". Inzwischen wurde auch die Aktion "Mieter und Vermieter gegen Volkszählung" gegründet, die sich dagegen wendet, dass Vermieter über ihre Mieter Auskünfte erteilen sollen.

 

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