Rechte und Plichten von Asylbewerbern: Was passiert, wenn...?

28.5.2014, 19:39 Uhr
Was passiert, wenn ein Asylbewerber die Stadt verlassen möchte? In den verschiedenen Bundesländern gibt es die Residenzpflicht. Für Asylbewerber in Bayern bedeutet das, dass die Aufenthaltsgestattung räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt ist, in dem die für die Aufnahme des Ausländers zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt. In Bayern handelt es sich bei dem Gebiet um den jeweiligen Landkreis, beziehungsweise um die jeweilige Kreisfreie Stadt. Neben Sachsen hat Bayern die strengste Regelung. 
 In Sonderfällen kann der Antragsteller bei der Ausländerbehörde beantragen, dass er den Kreis verlassen darf. Beispielsweise für Arztbesuche bei Spezialisten.
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Was passiert, wenn ein Asylbewerber die Stadt verlassen möchte?

Was passiert, wenn ein Asylbewerber die Stadt verlassen möchte? In den verschiedenen Bundesländern gibt es die Residenzpflicht. Für Asylbewerber in Bayern bedeutet das, dass die Aufenthaltsgestattung räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt ist, in dem die für die Aufnahme des Ausländers zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt. In Bayern handelt es sich bei dem Gebiet um den jeweiligen Landkreis, beziehungsweise um die jeweilige Kreisfreie Stadt. Neben Sachsen hat Bayern die strengste Regelung. In Sonderfällen kann der Antragsteller bei der Ausländerbehörde beantragen, dass er den Kreis verlassen darf. Beispielsweise für Arztbesuche bei Spezialisten. © Colourbox.de

Was passiert, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde? Wird der Asylantrag abgelehnt, ist der Asylbewerber dann grundsätzlich vollziehbar ausreisepflichtig. Für die Abschiebung zuständig ist die Ausländerbehörde. Dagegen kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Meistens hat das aber hinsichtlich der Abschiebungsanordnung keine aufschiebende Wirkung. In bestimmten Fällen wird eine Abschiebehaft veranlasst.
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Was passiert, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde?

Was passiert, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde? Wird der Asylantrag abgelehnt, ist der Asylbewerber dann grundsätzlich vollziehbar ausreisepflichtig. Für die Abschiebung zuständig ist die Ausländerbehörde. Dagegen kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Meistens hat das aber hinsichtlich der Abschiebungsanordnung keine aufschiebende Wirkung. In bestimmten Fällen wird eine Abschiebehaft veranlasst. © dpa

Was passiert, wenn ein Asylbewerber krank wird? Asylbewerber sind im Krankheitsfall über das Sozialamt ihres Wohnortes abgesichert. Die genaue Versorgung regelt das Asylbewerberleistungsgesetz. Danach erhalten ein Asylbewerber, sein Ehe- oder Lebenspartner und seine Kinder medizinische Leistungen zur Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzzustände, darüber hinaus werden ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und die medizinische Betreuung einer Schwangerschaft übernommen. Wurde der Asylantrag abgelehnt, entfällt jedoch auch dieser Versicherungsschutz.
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Was passiert, wenn ein Asylbewerber krank wird?

Was passiert, wenn ein Asylbewerber krank wird? Asylbewerber sind im Krankheitsfall über das Sozialamt ihres Wohnortes abgesichert. Die genaue Versorgung regelt das Asylbewerberleistungsgesetz. Danach erhalten ein Asylbewerber, sein Ehe- oder Lebenspartner und seine Kinder medizinische Leistungen zur Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzzustände, darüber hinaus werden ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und die medizinische Betreuung einer Schwangerschaft übernommen. Wurde der Asylantrag abgelehnt, entfällt jedoch auch dieser Versicherungsschutz. © colourbox.de

Kann ein Asylbewerber eine eigene Wohnung beziehen? Während des laufenden Asylverfahrens kann grundsätzlich keine eigene Wohnung bezogen werden. Die Asylbewerber wohnen in Gemeinschaftsunterkünften oder in kleineren angemieteten Wohnungen oder Pensionen. In Bayern sollen Flüchtlinge vorrangig in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Dort stehen jedem Asylbewerber sieben Quadratmeter Wohn- und Schlaffläche zur Verfügung.
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Kann ein Asylbewerber eine eigene Wohnung beziehen?

Kann ein Asylbewerber eine eigene Wohnung beziehen? Während des laufenden Asylverfahrens kann grundsätzlich keine eigene Wohnung bezogen werden. Die Asylbewerber wohnen in Gemeinschaftsunterkünften oder in kleineren angemieteten Wohnungen oder Pensionen. In Bayern sollen Flüchtlinge vorrangig in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Dort stehen jedem Asylbewerber sieben Quadratmeter Wohn- und Schlaffläche zur Verfügung. © dpa

Was passiert, wenn ein Flüchtling eine Straftat begeht? Das grundsätzliche Verfahren ist das gleiche wie das bei Staatsbürgern. Allerdings kann ein Strafverfahren zur Ausweisung führen. Außerdem begeht ein Asylbewerber leichter eine Straftat, weil der Verstoß gegen die Residenzpflicht als Straftat gilt sowie die Angabe falscher oder unvollstängiger Daten zur Erlangung eines Aufenthaltstitels.
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Was passiert, wenn ein Flüchtling eine Straftat begeht?

Was passiert, wenn ein Flüchtling eine Straftat begeht? Das grundsätzliche Verfahren ist das gleiche wie das bei Staatsbürgern. Allerdings kann ein Strafverfahren zur Ausweisung führen. Außerdem begeht ein Asylbewerber leichter eine Straftat, weil der Verstoß gegen die Residenzpflicht als Straftat gilt sowie die Angabe falscher oder unvollstängiger Daten zur Erlangung eines Aufenthaltstitels. © dpa

Was passiert, wenn eine Asylbewerberin ein Kind bekommt? Die medizinische Versorgung wird für Schwangere, Mütter und ihre Säuglinge gewährt. Schwierig wird es dann, wenn sich nur einer der beiden Eltern im Asylverfahren befindet, denn grundsätzlich erhält das Kind den Status der Eltern.  
 Es kann aber passieren, dass man der Auffassung ist, dass es für das Kind im Zielstaat zu gefährlich ist. Wenn das Kind dann ein Aufenthaltsrecht erhält, geht das auch auf die Eltern über.
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Was passiert, wenn eine Asylbewerberin ein Kind bekommt?

Was passiert, wenn eine Asylbewerberin ein Kind bekommt? Die medizinische Versorgung wird für Schwangere, Mütter und ihre Säuglinge gewährt. Schwierig wird es dann, wenn sich nur einer der beiden Eltern im Asylverfahren befindet, denn grundsätzlich erhält das Kind den Status der Eltern. Es kann aber passieren, dass man der Auffassung ist, dass es für das Kind im Zielstaat zu gefährlich ist. Wenn das Kind dann ein Aufenthaltsrecht erhält, geht das auch auf die Eltern über. © colourbox.de

Haben Kinder von Asylbewerbern das Recht, Sportvereine zu besuchen? Kinder von Asylbewerbern bekommen zum Schuljahresanfang siebzig Euro und zum Halbjahr dreißig Euro für den alltäglichen Unterrichtsbedarf wie Hefte und Stifte. Die zehn Euro monatlich für die "Teilhabe", also Sport oder Musik, erhalten sie hingegen, im Vergleich zu anderen Leistungsempfängern, nicht.
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Haben Kinder von Asylbewerbern das Recht, Sportvereine zu besuchen?

Haben Kinder von Asylbewerbern das Recht, Sportvereine zu besuchen? Kinder von Asylbewerbern bekommen zum Schuljahresanfang siebzig Euro und zum Halbjahr dreißig Euro für den alltäglichen Unterrichtsbedarf wie Hefte und Stifte. Die zehn Euro monatlich für die "Teilhabe", also Sport oder Musik, erhalten sie hingegen, im Vergleich zu anderen Leistungsempfängern, nicht. © Gerner

Was passiert, wenn ein Asylbewerber arbeiten möchte?In den ersten neun Monaten des Asylverfahrens gilt ein absolutes Arbeitsverbot. Dieses kann aber danach durchaus gelockert werden, so dass der Asylbewerber einer "geregelten Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung" nachgehen kann. Dies ist in § 5 AsylbLG geregelt; der Verdienst darf dabei nicht mehr als 1,05 Euro pro Stunde betragen. Eine Schwierigkeit kommt dabei noch hinzu: Der potentielle Arbeitgeber muss erst sicherstellen, dass kein anderer deutscher oder europäischer Anwärter auf dem Arbeitsmarkt zu finden ist.
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Was passiert, wenn ein Asylbewerber arbeiten möchte?

Was passiert, wenn ein Asylbewerber arbeiten möchte?In den ersten neun Monaten des Asylverfahrens gilt ein absolutes Arbeitsverbot. Dieses kann aber danach durchaus gelockert werden, so dass der Asylbewerber einer "geregelten Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung" nachgehen kann. Dies ist in § 5 AsylbLG geregelt; der Verdienst darf dabei nicht mehr als 1,05 Euro pro Stunde betragen. Eine Schwierigkeit kommt dabei noch hinzu: Der potentielle Arbeitgeber muss erst sicherstellen, dass kein anderer deutscher oder europäischer Anwärter auf dem Arbeitsmarkt zu finden ist. © dpa

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