Richter stoppen Fahrdienst Uber deutschlandweit

2.9.2014, 12:05 Uhr
Harte Konkurrenz: Die Handy-Apps "Uber" und "Taxi Berlin".

© dpa Harte Konkurrenz: Die Handy-Apps "Uber" und "Taxi Berlin".

Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber darf seine Leistungen in Deutschland vorerst bundesweit nicht mehr anbieten. Das Landgericht Frankfurt/Main erließ in einem Eilverfahren eine entsprechende einstweilige Verfügung. Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen keine Fahrgäste mehr über seine App Uber und den Dienst UberPop befördern, ordnete das Gericht an. Bei Zuwiderhandlung drohen demnach ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder Ordnungshaft.

"Wir werden die Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen", teilte Uber auf Anfrage mit. Die einstweilige Verfügung erging bereits am vergangenen Donnerstag ohne mündliche Anhörung von Uber. Bis zum Start einer mündlichen Verhandlung ist in diesem Fall allerdings die einstweilige Verfügung gültig. Als Klägerin ist die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen vor Gericht gezogen, die in Deutschland auch eine Smartphone-App anbietet.

Einführung war auch in Nürnberg geplant

Uber ist inzwischen weltweit in über 200 Städten aktiv. Ungeachtet des Gerichtsverfahrens hatte Uber noch im August angekündigt, das Angebot in Deutschland zu erweitern. Bislang gibt es den Service in Berlin, München, Frankfurt am Main, Hamburg und Düsseldorf. Bis Ende des Jahres sollten die Städte Köln, Stuttgart und auch Nürnberg hinzukommen.

Doch schon vor der angekündigten Einführung in Franken hagelte es heftige Kritik. Die beiden Nürnberger SPD-Stadträte Thorsten Brehm und Katja Strohhacker kritisierten Uber für seine Billig-Strategie und das unlautere Wettbewerbsverhalten. "Ich unterstütze alle innovativen Geschäftsideen", sagte Brehm. "Aber dann müssen die gleichen Regeln für alle Wettbewerber gelten. Es kann nicht sein, dass sich Taxi-Unternehmen an gesetzliche Vorschriften halten müssen und sich Uber einfach darüber hinwegsetzt."

Das Start-up aus San Francisco mit europäischer Niederlassung in Amsterdam vermittelt über Smartphone-Apps Fahrer und Privatpersonen für die Beförderung und ist vor allem der traditionellen Taxi-Branche ein Dorn im Auge. Das Gericht in Frankfurt wirft in dem Beschluss der Uber B.V. aus den Niederlanden "unlauteres Wettbewerbsverhalten" vor. Die einstweilige Verfügung sei auch durch die Wiederholungsgefahr begründet. Nach Abmahnung habe das Unternehmen bislang keine Unterlassungserklärung abgegeben, stellte das Gericht fest.

Gegen die Untersagungsverfügungen wollte das Unternehmen Widerspruch einlegen und bis zu einer Entscheidung den Betrieb weiterlaufen lassen. Der Gesetzgeber lasse das Geschäftsmodell der Fahrgastbeförderung nur nach definierten Standards zu, sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland eG. "Kein Fahrgast kann Fahrer, Unternehmen und Fahrzeug durchchecken." Das Taxigewerbe kritisiert an dem neuen Dienst unter anderem, dass der Kunde bei einem Unfall nicht ausreichend geschützt sei, dass der Fahrer keine Gesundheitsprüfung absolvieren müsse und das Fahrzeug nicht überprüft werde.

"Wir sind der Auffassung, dass Wettbewerb für alle gut ist", erklärte Uber in einer Reaktion. Fortschritt und Innovation dürften nicht ausgebremste werden. "Es gibt einen Grund, warum Deutschland zu Ubers am schnellsten wachsenden Märkten zählt - Deutschland, und in diesem Fall die Frankfurter, lieben Ubers erstklassige Dienstleistungen."

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