Vor zehn Jahren: "Kannibale von Rotenburg" schockt die Welt

25.1.2014, 12:41 Uhr
Vor zehn Jahren:

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Zehn Jahre nach dem ersten Urteil gegen den "Kannibalen von Rotenburg" ist die schreckliche Tat in der osthessischen Stadt kaum noch ein Thema - sagen die Bewohner. Stadtgespräch sei die Tat schon lange nicht mehr, sagt etwa der Vorsteher des Ortsteils Atzelrode, Karl Friedrich Schnaar. Niemand beschäftige sich noch mit den Ereignissen, betont er immer wieder. "Das alles hat absolut keine Auswirkungen."

Dennoch hoffen wohl viele, dass Armin Meiwes noch Jahre eingespart bleibt. Sein Haus verfällt unterdessen. Nichts Ungewöhnliches, wie Schnaar sagt. "Das ist ein Haus, das leer steht, wie andere auch." Am 30. Januar vor zehn Jahren war Meiwes zunächst wegen Totschlags verurteilt worden - zu achteinhalb Jahren. 2006 folgte dann eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes.

Als Kannibale verspeiste er Menschenfleisch

Rückblende: Der Computertechniker schneidet im März 2001 seinem Internet-Bekannten Bernd B. aus Berlin auf dessen ausdrückliches Verlangen hin zunächst den Penis ab. Er ersticht ihn später, zerlegt ihn und isst große Teile des zwischenzeitlich eingefrorenen Menschenfleisches.

Im Dezember 2002 wird er festgenommen. "Ich war erschrocken, dass sowas passiert. Das hat ihm keiner zugetraut. Er war der freundliche Mann von nebenan", erinnert sich Meiwes' Verteidiger Harald Ermel an die abscheuliche Bluttat. Angeklagt war Mord, doch das Landgericht Kassel verurteilt Meiwes 2004 wegen Totschlags. Die zentrale Aussage: Der Täter hatte keine Freude am Töten, nur am Essen.

Die Anklagebehörde geht in Berufung und der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf. Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilt Meiwes schließlich im Mai 2006 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. "Ich halte das Urteil für falsch. Es ist rechtlich so hingebogen worden", sagt Ermel noch heute. Weil die herkömmlichen Mordmerkmale nicht passten, seien neue konstruiert worden, "um möglichst zu erreichen, dass er verurteilt wird".

Meiwes könnte 2017 in Freiheit kommen

Doch eine Verfassungsbeschwerde und der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte fruchteten nicht, das Urteil steht. "Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Kassel bestätigt, die wir bereits in der Klage vertreten haben", sagt der damals zuständige Staatsanwalt Marcus Köhler, der mittlerweile Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist. Das öffentliche Interesse und die Grausamkeit der Tat habe für die Anklage nicht im Mittelpunkt gestanden. "Für uns standen im Vordergrund die rechtlichen Fragen, und den Sachverhalt umfassend aufzuklären."

Seit elf Jahren sitzt Meiwes in Haft. Es gehe ihm gut, sagt sein Anwalt Ermel. Er sei freundlich, höflich und zugewandt; er habe seine Therapie begonnen und könne frühestens 2017 in Freiheit kommen. Eine Voraussetzung dafür: Die Therapie, die ihn davon abbringen soll, Männerfleisch als "sexuellen Hauptstrom" zu sehen, muss erfolgreich sein. Damit falle dann die Wiederholungsgefahr weg, erläutert Ermel. "Heute sehe ich die Sache mit ganz anderen Augen. Ich habe auf jeden Fall falsch gehandelt. Das würde nie mehr passieren", sagte Meiwes vor einem halben Jahr in einem Interview der evangelischen Kirchenzeitung "Kasseler Sonntagsblatt".

Zu seiner Familie habe er keine Verbindung mehr. "Die hat sich völlig losgesagt. Zu ehemaligen Freunden und Nachbarn besteht noch Kontakt." Er wolle nach einer Entlassung nicht nach Rotenburg zurück, sein Haus aber wolle er behalten. "Ich werde mir eine andere Identität aufbauen und will dann möglichst mit neuem Namen in Frieden leben."

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