Corona-Lockdown: Was Autofahrer wissen sollten

22.1.2021, 11:38 Uhr
Corona-Lockdown: Was Autofahrer wissen sollten

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Welche Fahrten sind gestattet?

"Autofahren ist grundsätzlich erlaubt", heißt es beim ADAC sehr richtig. Allerdings ist darauf zu achten, dass Ausflüge örtlich und abhängig von der 7-Tages-Inzidenz untersagt sind. In bayerischen Städten und Landkreisen, die den Wert von 200 überschreiten, gilt bekanntlich gerade für touristische Tagesausflüge eine 15-km-Bewegungseinschränkung. Umgekehrt dürfen Corona-Hotspots auch "Einreisestopps" erlassen. Zudem ist die Ausgangssperre ab 21 Uhr einzuhalten.

Wer darf mitfahren?

Analog zur Situation im öffentlichen und privaten Raum nur Angehörige des eigenen Hausstands und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person. Bis zu welchem Alter Kinder hiervon ausgenommen sind, wird von den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Bayern zählt Kleinkinder bis zu 3 Jahren nicht mit.

Abstand auch im Auto?

Das ist anzuraten, aber nicht Vorschrift. Personen außerhalb des eigenen Hausstands sollten möglichst mit Mund-Nasen-Schutz, auf dem Rücksitz und dort auf der dem Fahrersitz diagonal entgegengesetzten Seite Platz nehmen.

Wie sieht es mit der Maske aus?

Der Fahrer darf einen Mund-Nasen-Schutz tragen, sofern das Gesicht erkennbar bleibt. Andernfalls kann ein Bußgeld verhängt werden. Manche Fachleute vertreten die Ansicht, dass das Anlegen einer Maske zum Schutz anderer Passagiere grundsätzlich erlaubt ist. Der Rückspiegel ist kein guter Aufbewahrungsort, denn eine dort baumelnde Maske kann die Sicht beeinträchtigen.

Was gilt beim Tanken?

In Bayern ist die FFP2-Maske Pflicht, laut ADAC schon beim Aussteigen und Tanken. Andere Bundesländer tolerieren auch einen medizinischen OP-Mund-Nasen-Schutz. Grundsätzlich müssen die Abstandsregeln beachtet werden.

Haben die Werkstätten geöffnet?

Ja, denn diese Betriebe sind als systemrelevant eingestuft.

Und die Prüfstellen?

Auch TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS arbeiten weiter, denn die Hauptuntersuchung (HU) ist eine behördliche Verpflichtung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit. Sinnvoll – und oft auch gar nicht anders möglich – ist es, vorab einen Termin zu vereinbaren.

Kann ich mein Auto waschen (lassen)?

Ja. Waschanlagen und SB-Stationen bleiben aktuell offen.

Arbeiten die Pannendienste?

Ja. ADAC, ACE oder AvD schicken ihre Helfer weiterhin aus und versichern, dass sie sich an die Hygienevorschriften halten.

ule