Kommt ein Christbaum geflogen

12.12.2017, 20:58 Uhr
Kommt ein Christbaum geflogen

© ADAC

Wie gefährlich das tannengrüne Flugobjekt werden kann, ist unlängst vom ADAC dokumentiert worden. Der Club hat den Christbaum ganz unweihnachtlich in einen Crashtest verwickelt. Dabei wurde eine 32 Kilo schwere Tonne nur unzureichend mit Expandern auf dem Autodach befestigt. Anschließend krachte das Simulationsgefährt mit Tempo 50 gegen die Wand. Beim Aufprall schoss der Baum vom Dach hinweg über die Motorhaube. "Im Straßenverkehr wäre er eine große Gefahr für die Insassen anderer Autos und Fußgänger gewesen", sagen die ADAC-Tester. Bei einem zweiten Versuch wurde der Weihnachtsbaum mit handelsüblichen Spanngurten gesichert, das hielt ihn beim Crash fest auf dem Dach.

Die wichtigsten Fragen zum Christbaumtransport kurz beantwortet:

Beförderung auf dem Dach: Wie macht man's richtig?

Fein raus ist, wer einen Dachgepäckträger besitzt. Ansonsten rät der ADAC dazu, eine Decke unterzulegen, damit der Lack nicht zerkratzt wird. Sinnvollerweise wird der Baum mit der Spitze nach hinten und dem abgesägten Stamm nach vorne aufgelegt, damit er dem Wind möglichst wenig Angriffsfläche bietet. Das belastet erstens die Befestigung am wenigsten und schützt - zweitens - das gute Stück davor, allzu sehr zerzaust zu werden.

Kommt ein Christbaum geflogen

© ADAC

Am besten wird der Weihnachtsbaum an drei Stellen gut mit Gurten festgezurrt. Wichtig: Mit Ladung dürfen Pkw vier Meter Höhe und 2,55 Meter Breite nicht überschreiten. Zudem darf der Baum nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen. Ausnahme: Die Ladungshöhe liegt höher als 2,50 Meter. Dann sind 50 Zentimeter nach vorne erlaubt.

Beförderung im Kofferraum: Was ist zu beachten?

Am besten wird zunächst die Rücksitzbank umgelegt und die Ladefläche mit einer Decke oder sonstigen Unterlage ausgekleidet, um unschöne Flecken durch austretendes Harz zu vermeiden. Dann befestigt man den Baum mit Spanngurten, sinnvollerweise an den Ösen im Kofferraum und indem der Gurt einmal um den Stamm und einmal um die Spitze geschlungen wird.

Ragt das weihnachtliche Transportgut mehr als einen Meter aus dem Kofferraum, muss es mit einer mindestens 30x30 Zentimeter großen roten Fahne gekennzeichnet werden, bei Dunkelheit mit einer roten Lampe. Dabei ist darauf zu achten, dass Kennzeichen und Fahrzeugbeleuchtung nicht verdeckt werden. Maximal ist eine Überlänge von drei Metern erlaubt, bei Fahrten über 100 Kilometern nur von 1,50 Metern.

Nicht ordnungsgemäß gesichert: Was kostet das?

Bei nicht gesicherter Ladung wird ein Bußgeld zwischen 35 und 60 Euro fällig. Unter Umständen gibt es sogar einen Flensburg-Punkt und die Weiterfahrt wird unterbunden. Kommt es durch einen unzulänglich befestigten Weihnachtsbaum zu einem fahrlässig verursachten Urteil, kann - abhängig von dessen Schwere - sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Wer die Kennzeichnung mittels roter Fahne oder Lampe versäumt, zahlt 25 Euro.

Schadensfall: Welche Versicherung zahlt?

"Fällt der Baum trotz sorgfältiger Befestigung vom Autodach, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich für einen Fremdschaden auf", heißt es vonseiten der Arag-Rechtsschutzversicherung. Sind durch den hin- und herrutschenden Baum Kratzer im Lack zu konstatieren, bleibt der Fahrzeughalter indes auf den Kosten sitzen, sofern die Kaskoversicherung keine durch Ladung verursachten Schäden übernimmt. Und das ist dann eine im negativen Sinne schöne Bescherung.

epr

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