Wallbox: Seit heute gibt es Fördergeld

24.11.2020, 16:23 Uhr
Wallbox: Seit heute gibt es Fördergeld

© VW

Mit diesen Zuwachsraten hat vor Jahresfrist kaum einer gerechnet: Laut Oktober-Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) konnten Elektroautos gegenüber dem Vergleichsmonat 2019 ein Plus von 365 Prozent hinlegen, Plug-in-Hybride expandierten um 258 Prozent. Das freut den Umweltbewussten, denn nicht zuletzt auf die steigende E-Mobil-Quote dürfte es zurückzuführen sein, dass der durchschnittliche CO2-Ausstoß von Neuwagen um 15,4 Prozent auf 131,4 g/km zurückgegangen ist.

Was einen Stecker hat, muss freilich auch laden. Die Haushaltssteckdose ist dazu kaum geeignet, erstens der langen Ladezeiten wegen und zweitens aus Sicherheitsgründen. "Haushaltssteckdosen sind nicht für dauerhaft hohe Belastungen ausgelegt und bergen Risiken wie durchgeschmorte Stecker und Kabel", sagt Michael Enderlein vom mittelfränkischen Energieversorger N-Ergie.

900 Euro pro Ladepunkt

Sinnvollerweise muss deshalb eine Heimladestation beziehungsweise Wallbox her. Um der Elektromobilität auf die Sprünge zu helfen, hat die Bundesregierung unlängst nicht nur die Kaufprämien für E-Mobile über 2021 hinaus bis 2025 verlängert. Auch für eine Wallbox gibt es Geld vom Staat: 900 Euro pro Ladepunkt fließen aus jenem Füllhorn, das der Bund zwecks Förderung privater Ladestationen mit insgesamt 200 Millionen Euro gefüllt hat. Gegenstand der Subvention ist „der Kauf und die Errichtung einer Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses sowie der damit verbundenen notwendigen Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden“. Heißt: Nicht nur der Kauf wird unterstützt, sondern auch die Installation durch den Fachmann.

Erst beantragen, dann kaufen

Seit Dienstag, 24. November 2020, nimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW, www.kfw.de) Förderanträge entgegen. Gestellt werden können sie von Privatpersonen, aber auch von Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften. Wichtig: Der Antrag muss vor (!) dem Kauf der Wallbox eingereicht werden, hierzu dient das Zuschussportal der KfW.

Welche Bedingungen gelten

Allerdings ist die staatliche Unterstützung mit ein paar Bedingungen verbunden. Die Wallbox muss

  • fabrikneu sein
  • intelligent steuerbar sein
  • rein privater Nutzung unterliegen, sie darf also weder öffentlich zugänglich sein noch gewerblich genutzt werden
  • eine Normalladeleistung von exakt 11 kW aufweisen
  • mit Strom gespeist werden, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen kommt – aus der eigenen Photovoltaikanlage beispielsweise, oder aus einem Ökostrom-Tarif

Gerade beim Kauf der Heimladestation heißt es also genau hinzusehen. Kostengünstige einfache Wallboxen, die einphasig und mit bis zu 7,2 kW laden, mit maximal 20 Ampere abgesichert werden und rein technisch mit 230 Volt betrieben werden können, fallen beispielsweise nicht unter die Förderrichtlinien. Dabei genügen sie den Anforderungen vieler E-Auto-Besitzer schon völlig.

Die subventionierten 11-kW-Ladestationen hingegen erfordern eine dreifache Absicherung mit 16 Ampere und benötigen Starkstrom, also Dreiphasen-Wechselstrom mit 400 Volt. Das macht die Sache aufwendig und folglich teurer, denn in aller Regel muss der Fachmann erst eine neue Leitung vom Hausverteilerkasten zum Einbauort der Wallbox (Garage, Carport) legen.

Leistungsstarke 22-kW-Heimladestationen wiederum müssen auf 11 kW "herabgeregelt" werden, damit sie den Förderkriterien entsprechen.

VW-Wallbox: Auf das Modell kommt es an

Auch auf die Vorgabe "intelligent steuerbar" gilt es zu achten. VW beispielsweise bietet seinen "ID.Charger" in drei Versionen an. Die günstigste zu 389 Euro ist aber kein Fall für das Fördergeld, da sie eben nicht intelligent steuerbar ist. Diese Voraussetzung erfüllen erst die besseren Varianten "Connect" (584 Euro) und "Pro" (828 Euro). Ähnlich verhält es sich mit den "iV Chargern" beziehungsweise den "Seat-Chargern“ der Konzernschwestern.

Eine vollständige Liste der förderwürdigen Ladestationen hat die KfW auf ihren Internetseiten veröffentlicht.

Lohnen kann es sich zudem, bei der örtlichen Kommune oder beim Energieversorger nach zusätzlichen Subventionen zu fragen. Die N-Ergie beispielsweise legt auf das staatliche Fördergeld noch einmal bis zu 250 Euro drauf.

Ulla Ellmer