Achtung: Wenn der Chef das Partyfoto entdeckt

3.2.2016, 10:12 Uhr
Achtung: Wenn der Chef das Partyfoto entdeckt

© dpa

Nachrichten und Bilder mit dem Smartphone verschicken. Wer macht das nicht? Dass ihr euch dabei aber im Internet befindet, vergessen die meisten. Aber: Das Internet vergisst nie. So lautet die wichtigste Botschaft von Christian Brunner von der Polizeidienststelle Zeughaus in Nürnberg.

„Überlegt also vorher, was ihr verschickt“, sagt er und zählt mögliche Tatbestände auf, die ihm schon alle untergekommen sind: Beleidigung, Verbreitung von Schadsoftware, Stalking, Fälschung, Gewaltdarstellung oder Verbreitung von Pornografie/Sexting. „Ab 14 könnt ihr strafrechtlich verfolgt werden, ab sieben zivilrechtlich“, erklärt der Polizist und berichtet von zwei Beispielen.

Ein 13-jähriger Gymnasiast muss 1000 Euro Schmerzensgeld blechen, weil er sexy Fotos seiner Freundin verbreitet hat. Ein 18-Jähriger wurde zu 80 Stunden sozialer Arbeit verdonnert, weil er seine Lehrer im Internet beleidigt hat; zudem war sein Computer weg.

„In Nürnberg wurden 50 bis 60 Handys beschlagnahmt, über die Pornos verschickt wurden, die beim Duschen gemacht wurden. Die Geräte bekommen die Besitzer nicht mehr“, plaudert Christian Brunner weiter aus dem Nähkästchen und betont: „Selbst wenn ihr eure sexy Fotos oder Videos freiwillig verschickt – das dürft ihr nicht.“

„Was bekommt ihr auch für Fotos, auf denen ihr leicht bekleidet zu sehen seid?“, fragt der Polizist in die Runde. „Ihr habt dann vielleicht 1000 Likes und fühlt euch fame, aber eure Freizügigkeit holt euch irgendwann mal ein.“ Spätestens wenn euer künftiger Personalchef nach seinen neuen Azubis oder Mitarbeitern googelt – jeder dritte macht das schon.

Jungs, die sich beim Saufgelage, vollgekotzt oder angemalt ablichten oder fotografieren lassen, sind ihren Kollegen oft schon bestens bekannt, bevor sie am Montag verkatert in die Arbeit kommen . . . Was die wenigsten wissen: Wer ein Bild über WhatsApp verschickt oder in ein soziales Netzwerk wie Facebook oder Instagram stellt, tritt seine Nutzungs- und Bildrechte automatisch an die Anbieter ab. So steht es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Auch wenn das Bild vermeintlich gelöscht wird, wie bei der App Snapchat, kann der Empfänger einen Screenshot auf seinem Gerät speichern – wobei das mittlerweile dem Sender angezeigt wird. „Doch was wollt ihr in dem Fall tun?“, fragt Christian Brunner. „Hinfahren und das Handy zerstören?“

Das Löschen von Daten ist sowieso ein Problem. Wie oft muss man einen Datenträger löschen, damit er leer ist? 26 Mal, sagt man. Für einen Ein-Gigabyte-Stick braucht man gut zwei Stunden, allerdings verstecken sich die gelöschten Daten noch in der Tiefe. „Nicht jeder kann diese auch wieder herstellen, aber auf YouTube findet man zum Beispiel Anleitungen. Wer sich dahinterklemmt, schafft es auch. Beim Verkauf eures alten Handys sind also auch eure Daten unterwegs“, sagt der Polizist. Ein Trick ist, den Speicher mehrmals mit anderen Bildern vollzumachen, aber dann sind immer noch Daten wie Anruflisten da.

Wie in seinem Beispiel schon aufgeführt, ist auch Sexting im Alltag von Jugendlichen ein Problem. Als Liebesbeweis werden Nacktselfies an den Partner geschickt. Doch einmal ins Netz gestellte Bilder lassen sich kaum löschen und machen erpressbar. Die Verbreitung geht manchmal schneller, als einem lieb ist – vor allem wenn die Beziehung zerbricht. Dann lauert die Gefahr von Cybermobbing.

Virenschutz fürs Smartphone

Schließlich weist Christian Brunner noch auf Schadsoftware hin, die zum Beispiel über Bilder verschickt wird und das Handy verseucht. Sie installiert sich in weniger als drei Minuten, wenn das Smartphone geladen wird – und liest Nachrichten, macht das Mikro oder die Kamera an . . .

„Habt ihr einen Virenschutz? Die kostenlosen Programme erkennen nichts. Andere brauchen drei Wochen, um was zu finden. Das iPhone reagiert auf solche Sachen nicht, bei Android sind Viren ein Problem“, erzählt der Polizist. Die Viren würden sich einfressen und sind auch für Profis schwierig zu entfernen.

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