Strenger als eigentlich vorgeschrieben

Ansbach zieht die Zügel an: 3G gilt nun auch bei Behördenbesuchen - das müssen Ungeimpfte wissen

2.1.2022, 09:49 Uhr
Bei Behördengängen der Stadt Ansbach gilt ab Januar 2022 die 3G-Regel. 

© Matthias Bein/dpa Bei Behördengängen der Stadt Ansbach gilt ab Januar 2022 die 3G-Regel. 

Wer im kommenden Jahr in Ansbach einen neuen Ausweis braucht, sich ummelden möchte oder sonst ein Anliegen an die Stadt hat hat, muss sich auf neue Regeln einstellen.

Die Stadt Ansbach führt ab 2022 die 3G-Regel bei Behördengängen ein. Grund dafür sei die rasche Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus, wie die Stadt mitteilt.

"Auch wenn die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung grundsätzlich beim Behördengang keine 3G-Regelung vorsieht, führen wir diese zum Schutz der Mitarbeitenden ein, wie dies auch andere Kommunen bereits praktizieren", so Oberbürgermeister Thomas Deffner.

Ab dem 3. Januar dürfen demnach nur noch Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind und dies auch nachweisen können, die Stadtverwaltung betreten. Als Testnachweis gilt ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test.

Wie die Stadt Ansbach mitteilt, blieben in allen städtischen Einrichtungen, in denen bereits die 2G- oder die 2G-Plus-Regel gelte, diese auch bestehen.

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