Baiersdorf: Erlanger Bauunternehmen verärgert die Stadträte

29.7.2020, 06:00 Uhr
Baiersdorf: Erlanger Bauunternehmen verärgert die Stadträte

© Dieter Köchel

Die Gewobau hat’s geschafft: Sie hat den Stadträten von Baiersdorf das Kraut ausgeschüttet. Es geht um den Bebauungsplan "Wohnen an der Regnitz" im Stadtteil Wellerstadt nahe dem Wasserkraftwerk der Regnitzstromverwertung. Es hat den Anschein, als wolle die Gewobau hier das Maximale an Profit herausholen.

"Die führen sich auf wie der Trump-Konzern", schimpfte Karl-Heinz Roll (Grüne) im Bauausschuss. Auch Julia Seidel (FDP) wurde deutlich. Die Stadt sei der Gewobau entgegengekommen, weil sie Wohnraum im geförderten Wohnungsbau erstellen will und es sich um eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft handelt. "Nun gebärden die sich wie ein ganz normaler Investor. Da müssen wir unsere Emotionalität zurücknehmen und auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben pochen", forderte sie.

Im Bebauungsplanentwurf vom September 2019 war die Stadt Baiersdorf den Wünschen des Erlanger Wohnungsbauunternehmens in der Tat gefolgt, statt bis zu drei Etagen bis zu fünf Stockwerke hoch bauen zu können. Allerdings sollte dies von der südseitig angrenzenden Bebauung Wellerstadts her in Stufen erfolgen. Auf einige Reihenhäuser sollte der Bau von drei Etagen über vier zu fünf Etagen ansteigen und dann wieder auf vier abgesenkt werden.

Anwalt eingeschaltet

Im Zuge der Auslegung des Bebauungsplans hatte das Landratsamt Erlangen-Höchstadt moniert, dass die Höchstgrenzen für die Geschossflächenzahl und die Grundflächenzahl überschritten würden. Die von der Stadt Baiersdorf mit dem Bebauungsplan beauftragte Planungsgruppe Strunz hatte der Gewobau darauf empfohlen, ihre Planung diesbezüglich zu überdenken.

Zudem waren Fragen der Erschließung aufgetaucht, bei denen Abstimmungsbedarf besteht. Einem Erschließungssicherungsvertrag mit einer Kostenteilung zwischen Stadt und Gewobau stimmte die Baugesellschaft im Februar zu. Der Vertragsentwurf der Stadt gefiel der Gewobau nicht. Sie schaltete einen Anwalt ein, der für die Stadt "inakzeptable" Forderungen stellte. Die Gewobau werde sich nicht mehr mit 50 Prozent an den Planungskosten beteiligen, sie akzeptiere nicht ein fristgebundenes Baugebot, wolle sich nicht mehr an den Kosten der Erschließungsplanung der Einfahrt und des Weges nach Norden beteiligen.

Gleichzeitig forderte der Anwalt, die Stadt solle bis Ende Juni 2020 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen haben, der Gewobau müsse das Recht eingeräumt werden, jederzeit von der Realisierung zurücktreten zu können, das Recht, an der Stadt vorbei mit dem Planungsbüro Aufträge auszuhandeln. Parallel dazu wollte die Gewobau die Planungsänderung unmittelbar mit dem Landratsamt abstimmen. Das Landratsamt verwies jedoch auf die Planungshoheit der Stadt.

Um die verfahrene Situation zu bereinigen lud Zweite Bürgermeisterin Eva Erhardt-Odörfer Vertreter der Gewobau und der Planungsgruppe Strunz zum Gespräch. Dabei machte sie deutlich, dass Planungshoheit und Steuerung des Bebauungsplanverfahrens bei der Stadt liegen. Laut Planungsgruppe Strunz sind weiterhin Fragen ungeklärt, die eine reibungslose Fortführung des Verfahrens erschweren. Dazu zählen unter anderem die Einhaltung der Baugrenzen, der Immissionsschutz, die äußere Erschließung und der Fahrradweg Werkstraße.

"Der Ton macht die Musik"

Die maximalen Forderungen der Gewobau könne man nicht hinnehmen, sagte Matthias Götz (SPD). Alois Ritter verwies darauf, dass man die Wellerstädter Bürger mit der im September ausgelegten Bebauungslösung angefreundet habe.

Das dürfe man nicht so einfach ändern. Die Enttäuschung darüber, dass die Baugesellschaft versucht habe, an der Stadt vorbei ihre Wünsche durchzusetzen, statt mit der Stadt gemeinsam zum Ziel zu gelangen, war allen Wortmeldungen zu entnehmen. "Der Ton macht die Musik", betonte Jan Voit (FWG). Der Ton des Beschlusses war denn auch klar: "Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, dass die Gewobau darauf aufmerksam gemacht werden soll, dass die gemäß Baunutzungsverordnung maximal zulässige GRZ und GFZ eingehalten werden müssen, und die Planung diesbezüglich angepasst werden muss." Außerdem werden Befreiungen vom Bebauungsplan ausdrücklich nicht vertraglich zugebilligt. Das Bebauungsplanverfahren wird erst weitergeführt, wenn die Gewobau den Erschließungsvertrag "in der Fassung der Kanzlei Hildmann Trost und Kollegen" unterzeichnet hat.

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