Zwischenfall beim ESC

Niederländer Joost Klein von Eurovision Song Contest ausgeschlossen

11.5.2024, 14:00 Uhr
Joost Klein wollte mit "Europapa" ins ESC-Rennen gehen. (Archivbild)

© Robin Van Lonkhuijsen/ANP/dpa Joost Klein wollte mit "Europapa" ins ESC-Rennen gehen. (Archivbild)

Noch vor dem großen Finale wird der Eurovision Song Contest (ESC) von einem Eklat überschattet. Wenige Stunden vor dem Finale am Samstagabend (21.00 Uhr) schloss die Veranstalterin, die Europäische Rundfunkunion (EBU), den niederländischen Kandidaten Joost Klein offiziell vom Wettbewerb aus. Zuvor war bekannt geworden, dass die schwedische Polizei nach einem Zwischenfall um den Rapper nach der Halbfinal-Show ermittelt. In den Niederlanden wurde die Entscheidung mit Entsetzen aufgenommen.

Der ESC war bereits politisch enorm aufgeladen: Mehrere Kandidaten kritisierten mit Blick auf den Gaza-Krieg die Teilnahme der israelischen Sängerin Eden Golan. Der irische Beitrag Bambie Thug sagte, wegen Golans Finaleinzug geweint zu haben. Im südschwedischen Veranstaltungsort Malmö waren allein für Samstag zwei propalästinensische Demonstrationen angekündigt. Bei einer Kundgebung am Donnerstag mit Tausenden Teilnehmern, darunter die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg, war es ruhig geblieben. In Helsinki forderten Demonstranten im Empfangsbereich des übertragenden finnischen Senders Yle, die ESC-Übertragung zu boykottieren.

Der 26-jährige Klein galt mit seinem Song "Europapa" - einem Tribut an seinen verstorbenen Vater - als einer der Favoriten. Nun teilte die EBU mit: "Die schwedische Polizei hat die Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams nach einem Zwischenfall nach seinem Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend untersucht. Während der Ermittlungen wäre es für ihn nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen." Das große Finale des 68. Eurovision Song Contest finde daher nur mit 25 Teilnehmern mit. Deutschland ist mit dem Künstler Isaak und dem Lied "Always On The Run" dabei.

Entsetzen in den Niederlanden

Der teilnehmende niederländische Fernsehsender Avrotros zeigte sich schockiert und kritisierte die EBU-Entscheidung als unverhältnismäßig. Auch der niederländische öffentlich-rechtliche Rundfunk (NPO) bedauerte die Disqualifizierung. "Die NPO hält dies für eine sehr drastische Entscheidung", teilte der Sender mit. Für die Millionen ESC-Fans in den Niederlanden und in anderen Ländern Europas sei dies eine Enttäuschung. Man werde den Verlauf der Ereignisse nach dem Wettbewerb mit allen Beteiligten eingehend bewerten.

Der niederländische TV-Kommentator Cornald Maas äußerte, der Vorfall habe überhaupt nichts mit Israel oder der israelischen Delegation zu tun. "Der Vorfall ist kaum der Rede wert."

Genaue Umstände des Vorfalls unklar

Die EBU und die Polizei in Malmö machten zunächst keine näheren Angaben zu den Hintergründen des mutmaßlichen Vorfalls, der am Donnerstagabend stattgefunden haben soll und am Freitag angezeigt wurde. Eine Polizeisprecherin sagte der Deutschen Presse-Agentur, einem Mann würden Drohungen gegen eine Mitarbeiterin des Veranstaltungsorts Malmö Arena vorgeworfen. Die EBU teilte mit: "Wir möchten klarstellen, dass im Gegensatz zu einigen Medienberichten und Spekulationen in den sozialen Medien in diesen Vorfall keine anderen Künstler oder Delegationsmitglieder verwickelt waren."

Die ESC-Veranstalterin betonte, sie verfolge eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei der Veranstaltung und sei bestrebt, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. "Vor diesem Hintergrund wird das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln gewertet", hieß es weiter.

Der Musiker hatte am Freitag bereits nicht an den zwei Durchlaufproben für das Finale teilgenommen. Auch dabei ging es laut EBU vom Freitag um Untersuchungen eines Vorfalls um den Künstler. Zur ersten Probe war der Niederländer zwar erschienen und auch bei der Flaggenparade dabei. Seinen Song "Europapa" probte er jedoch nicht. Die EBU beschloss wenig später, den Sänger auch während der zweiten Generalprobe des Wettbewerbs nicht auftreten zu lassen. Bei dieser stimmen regelgemäß die Jurys aller Teilnehmerländer ab. Sie sollten Klein auf Grundlage eines früheren Auftritts bewerten.

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