Camping-Urlaub untersagt: Eilantrag in Karlsruhe abgewiesen

9.4.2021, 14:50 Uhr
Die Corona-Krise hat so manche Urlaubspläne durcheinander gebracht. Die Corona-Verordnung von Schleswig-Holstein erlaubt Camping nur dann, wenn die Mietzeit mindestens fünf Monate beträgt.

© Hauke-Christian Dittrich Die Corona-Krise hat so manche Urlaubspläne durcheinander gebracht. Die Corona-Verordnung von Schleswig-Holstein erlaubt Camping nur dann, wenn die Mietzeit mindestens fünf Monate beträgt.

Die Karlsruher Richter entschieden am Freitag, dass zwar "nicht evident" sei, inwiefern das Verbot eines mehrmonatigen Aufenthalts auf einem Campingplatz zum Infektionsschutz erforderlich sei. Sie könnten aber nicht erkennen, dass den Klägerinnen derart schwere Nachteile entständen, dass ein Eingreifen per Eilentscheidung gerechtfertigt sei, ehe die Fachgerichte die aufgeworfenen Fragen geklärt hätten. (Az. 1 BvQ 39/21)

Die aktuelle Landesverordnung gilt bis einschließlich 11. April. Eine Verlängerung des Verbots würde an ihrer Entscheidung aber nichts ändern, schreiben die Richter. Die geplante Reise müsse so kürzer ausfallen, eventuell sei sie auch gar nicht möglich. Den Klägerinnen bleibe aber die Option, einen Dauercampingplatz zu mieten. Sie hätten außerdem nicht vorgetragen, dass ihre Wohn- und Lebenssituation daheim "durch deutlich beengte Verhältnisse oder ähnliche außergewöhnliche Härten tatsächlich unzumutbar wäre".

Verwandte Themen