Kaum Vorgaben für Preise

Corona-Tests: Wer zahlt wann und wann brauche ich einen PCR-Test?

27.10.2021, 09:36 Uhr
Ein Patient lässt vor einer Arztpraxis einen Abstrich für einen PCR-Corona-Test machen. 

© Kay Nietfeld, dpa Ein Patient lässt vor einer Arztpraxis einen Abstrich für einen PCR-Corona-Test machen. 

Was kostet ein PCR-Test, wenn diesen Bürger selbst zahlen müssen?

"Die Preise hinsichtlich der PCR-Testung regelt der Markt und sind nicht vorgegeben", erklärt das Bayerische Gesundheitsministerium. Ein Antigen-Schnelltest mit einem Ergebnis innerhalb von 15 Minuten kostet am Flughafen Nürnberg, also am Testzentrum der Stadt Nürnberg, zum Beispiel 14,99 Euro. PCR-Tests kosten in diesem Testzentrum laut ADAC zwischen 49 und 149 Euro, je nachdem wie schnell man das Ergebnis braucht. Für 149 Euro gibt es das Ergebnis zum Beispiel innerhalb von 90 Minuten.

Was kostet ein privater PCR-Test bei Apotheken und Ärzten?

Die Apotheken haben laut Apothekerverband keine Vorgaben. Jede Apotheke könne den Preis selbst bestimmen. Testen würden aktuell rund 4.400 der deutschlandweit knapp 19.000 Apotheken. Bei den Ärzten ist laut Bayerischer Landesärztekammer dagegen eine freie Preisgestaltung nicht möglich. Bei Privatpatienten oder bei Wunschleistungen seien diese an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebunden. Laut Ärztezeitung sind dies bei Anwendung des GOÄ-Regelsteigerungssatzes 147,76 Euro, hinzu kommen würden Kosten für die Entnahme des Abstrichs, für die Untersuchung, für die Beratung des Patienten und eine Hygienepauschale.

Wer kann Testnachweise ausstellen, die im Rahmen von 3G-Konzepten verwendet werden können?

"3G-fähige Testzertifikate werden vor allem durch Personen oder Einrichtungen ausgestellt, die zur Leistungserbringung nach der Coronavirus-Testverordnung berechtigt sind. Dazu zählen insbesondere Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, Teststellen von Rettungs- und Hilfsorganisationen, kommunal betriebene Teststellen sowie private Teststellen, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Durchführung von Testungen beauftragt wurden", erklärt das Bundesgesundheitsministerium.

Gelten auch Tests, die in Betrieben durchgeführt worden sind?

Ein 3G-gültiger Testnachweis kann laut Bundesgesundheitsministerium vom Arbeitgeber dann ausgestellt werden, wenn die zugrundeliegende Testung im Rahmen der betrieblichen Testung durch Personal erfolgt, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt. Es gilt ein Vier-Augen-Prinzip.

Können die Einrichtungen auch selbst testen?

Diese Möglichkeit besteht. Vor einem Restaurantbesuch kann laut Bundesgesundheitsministerium beispielsweise ein Selbsttest unter Aufsicht eines Restaurantmitarbeiters durchgeführt werden und bei negativem Testergebnis das Restaurant besucht werden. Zu beachten sei aber, dass ein solcher Testnachweis nur an dem Ort gültig ist, an dem die Testung beaufsichtigt wurde. Anders als in den anderen beiden Konstellationen darf kein Testnachweis ausgestellt werden, der für die nächsten 24 Stunden auch in anderen 3G-Kontexten verwendet werden kann.

Was erhalten die Labore für Corona-Tests?

Medizinische Labore rechnen für einen PCR-Test auf Wunsch bundesweit 128,23 Euro ab, sagte ein Sprecher des Berufsverbands Deutscher Laborärzte dem BR. Wird ein PCR-Test von einem Gesundheitsamt angefordert, bekommen die Labore pro PCR-Test bei Kassenpatienten 43,56 Euro von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet und 35 Euro bei Patienten mit Symptomen. Für einen Antigen-Schnelltest erhalten die Labore 11,50 Euro pro Test, so die Deutsche Presseagentur (dpa).

Wer hat überhaupt noch Anrecht auf einen kostenlosen Corona-Test?

Neben den von der Coronavirus-Testverordnung vorgesehenen Testungen (zum Beispiel vor der Aufnahme in eine Reha-Klinik oder als Kontaktperson einer infizierten Person) besteht ein Anspruch auf kostenlose Bürgertestung ausnahmsweise weiterhin, wenn man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann (zum Beispiel Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel), wenn man unter 12 Jahre alt ist oder wenn man den negativen Test benötigt, um eine Quarantäne zu beenden. Für Schwangere und Minderjährige gilt zudem noch eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres, in der diese beiden Personengruppen sich weiterhin kostenlos testen lassen können. Wer beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss im Testzentrum eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen. Bei Minderjährigen reicht der Ausweis beziehungsweise ein anderer Altersnachweis. Auch für Besuche im Altenheim sind bei Vorlage einer Bescheinigung kostenlose Tests möglich.

Muss ich den Test auch selbst bezahlen, wenn ich Symptome habe?

Nein. Wenn der Hausarzt oder die Hausärztin zur Abklärung der Symptome einen Corona-Test veranlasst, handelt es sich um eine Kassenleistung.

Müssen auch Geimpfte einen Test selbst bezahlen?

Ja, solange keiner der bereits genannten Ausnahmefälle vorliegt.

Ist der PCR-Test kostenlos, sofern ich einen positiven Schnelltest habe?

Ja. "Wenn das Testzentrum diesen nicht unmittelbar selbst anbietet, sollte man einen Termin bei der Hausärztin machen, um dort einen PCR-Test zu erhalten", erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

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