Drogeneinfluss: 37-Jähriger attackiert Bekannten

18.6.2014, 16:44 Uhr

Zu Beginn der Verhandlung vor Richter Rainer Würth wollte sich der 37-Jährige nicht zum Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung äußern. Sein Verteidiger kündigte statt dessen an, dass der Angeklagte nach der Vernehmung des Zeugen eine Aussage machen werde.

Der Zeuge, das 41-Jährige Opfer, bestätigte voll und ganz den Ablauf der Tat, so wie ihn zuvor der Staatsanwalt vorgetragen hatte. „Ich bin aus der Arztpraxis gekommen und ohne ein Wort zu sagen ist der Angeklagte auf mich zugekommen und hat mich mit der Faust an die Schläfe geschlagen. In der Hand hatte er einen Pflasterstein“, berichtete das Opfer.

Eine stark blutende Platzwunde, die genäht werden musste, und eine Gehirnerschütterung waren die Folgen des Schlages. Das Motiv für den Angriff war offensichtlich Eifersucht, denn während der Attacke habe der Angeklagte irgendetwas über ein angebliches Verhältnis zwischen seiner getrennt lebenden Ehefrau und dem Opfer gesagt, erinnerte sich der Zeuge. „Ich weiß nicht, was mit ihm los war“, sagte der 41-Jährige, „er hatte einen ganz komischen Blick“.

Die beiden Männer kennen sich schon von Kindesbeinen an, verbüßten gemeinsam eine Haftstrafe und beide werden derzeit wegen ihrer Drogensucht behandelt.

Deshalb zeigte sich das Opfer vor Gericht auch großzügig: „Ich habe kein Interesse an einer Verurteilung, ich will nicht, dass er wieder in den Knast muss“.

Den Strafantrag habe er nur gestellt, um nicht auf den Behandlungskosten sitzen zu bleiben. Wenn es dem Angeklagten nützte, ziehe er den Strafantrag zurück, erklärte der 41-Jährige.

Der Strafantrag des Opfers war es jedoch nicht, der dem 37-Jährigen eine neuerliche Haftstrafe einbrachte, sondern seine insgesamt 20 Vorstrafen. „Bei Ihrem strafrechtlichen Werdegang ist keine Bewährung mehr möglich“, erklärte Richter Würth.

Auch dass er den Vorwurf schließlich eingeräumt hatte und Drogen für seine Tat verantwortlich machte, änderte daran nichts. Mit acht Monaten ist Richter Würth noch unter der Forderung des Staatsanwaltes geblieben, dieser hatte zehn Monate Haft für den Angeklagten gefordert.

Keine Kommentare