Cannabis-Legalisierung

Kiffen in Biergärten: Wie gehen fränkische Wirte mit dem neuen Gesetz um?

Georgios Tsakiridis

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3.4.2024, 12:46 Uhr
Cannabis Rauchen in der Öffentlichkeit - bald ein gewohntes Bild im Biergarten?

© Montage/IMAGO/Ralph Peters/Frank Hoermann/SVEN SIMON Cannabis Rauchen in der Öffentlichkeit - bald ein gewohntes Bild im Biergarten?

Der 1. April 2024 markiert eine Zäsur in der Drogenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ab Ostermontag sind bekanntlich Anbau und Konsum von Cannabis für Erwachsene unter Auflagen legal. Es darf in der Öffentlichkeit gekifft werden - doch einige zentrale Fragen sind nach wie vor offen: Obwohl genaue Vorgaben für Besitz- und Anbaumengen gelten, ist beispielsweise nicht klar, wie sich die Legalisierung in der Außengastronomie niederschlägt. Wird der Biergarten als der Bayern höchstes Kulturgut bald zum Kiffer-Paradies?

Fest steht: Trotz der Ablehnung des Freistaats gegenüber dem Cannabisgesetz (CanG), sowie breiter Kritik von Medizinverbänden, aus Polizei und Justiz und von Innenpolitikern, hat der Bundesrat das CanG passieren lassen. Grobe Richtlinien stehen ebenfalls fest. Der Konsum "in unmittelbarer Gegenwart" von unter 18-Jährigen soll verboten sein, ebenso in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Untersagt ist der Cannabis-Konsum in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie auf Spielplätzen und Sportstätten - und jeweils in Sichtweite, also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Doch ungeklärt ist, wie sich der Sachverhalt in der Gastronomie darstellt. Was, wenn ein Betrieb im Außenbereich den 100-Meter-Radius einhalten kann? Darf man im Biergarten kiffen? Und wer ist in diesem Fall für eine Regelung verantwortlich? Zwischen dem bayerischen Gesundheitsministerium und dem Bundesgesundheitsministerium in Berlin herrscht darüber bisher Uneinigkeit.

Wirte entscheiden unterschiedlich

Bedeutet wiederum im Klartext: Die Wirte entscheiden vorerst, was in Biergärten und Café-Außenbereichen erlaubt ist. Und da scheinen die Meinungen ebenso gespalten, wie im Bundestag. "Wir halten nichts von Verboten. Unser Biergarten so groß, da werden wir ein Plätzchen finden", sagt Vincent Schiller, Betreiber des Entla's Keller in Erlangen, im Gespräch mit unserer Redaktion. Beim Steinbach Bräu direkt nebenan habe man diskutiert, aber noch keine Regelung getroffen, verrät man uns.

Deutlich rabiater ist da der Nürnberger Gastronom Thomas Förster. Der Vize-Vorsitzende des bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) und Wirt des Bratwurst Röslein in Nürnberg macht klar: "Also wir werden keine Verbotsschilder oder ähnliches anbringen, aber ich werde Menschen, die Cannabis in meinem Biergarten konsumieren, höflich auffordern, entweder damit aufzuhören oder meinen Biergarten zu verlassen". Dies macht er zum Schutz der anderen anwesenden Gäste, Familien und seiner Mitarbeiter.

Katharina Löhr vom Spezial Keller in Bamberg hat auf die Frage der Redaktion, ob sich das Team Gedanken über die Legalisierung gemacht hat, eine einfache Antwort: "Für uns stellt sich die Frage gar nicht. Wir haben einen Kinderspielplatz mitten im Keller, da ist das Kiffen, soweit ich weiß, ja sowieso nicht erlaubt. Zu uns kommen viele Familien mit Kindern." Daher habe sich die Debatte hier erübrigt.

Auch der Biergarten Gutmann am Dutzendteich hat sich Gedanken über die Legalisierung gemacht. "Wenn es die Gesetze es nicht verlangen, werden wir das Kiffen nicht verbieten. Wir hoffen auf die Eigenverantwortung der Menschen, dass eben der Regelungen rund um den Spielplatz nicht gekifft wird", sagt Jonas Brückner.

Harald Walter, Betreiber der Gartenwirtschaft Zum Kütt erklärt, dass er aktuell nicht an einer konkreten Umsetzung arbeitet, "das werde ich sehr auf mich zukommen lassen und dann entscheiden". Der Wirt wolle zunächst abwarten, ob tatsächlich Personen im größeren Rahmen bei ihm kiffen werden, grundsätzliche sehe er aber "kein Problem drin". Grund dafür sei auch, dass Großteil seiner Kundschaft nicht minderjährig sei.

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