Bald Überwachungskameras? Böller soll Drachenlord am Ohr verletzt haben

3.5.2021, 15:10 Uhr
Ein Böller hat den Drachenlord am Ohr verletzt.

© Screenshot YouTube Ein Böller hat den Drachenlord am Ohr verletzt.

Rötungen an der Wange, stark beeinträchtigtes Hörvermögen am Ohr – so zeigte sich der Drachenlord am vergangenen Samstag in seinen Videos und seinen Streams im Internet. Es sollen die Folgen eines der längst üblichen Besuche von Fremden am Anwesen von Rainer W. in Altschauerberg sein. In diesem Fall werden sie Gegenstand polizeilicher Ermittlungen sein, denn der 31-Jährige soll aus einer sechsköpfigen Gruppe heraus mit einem Böller beworfen worden sein, der neben seinem Kopf explodierte.

Die Polizei gehe von "gefährlicher Körperverletzung" aus, bestätigt Neustadts Inspektionsleiter Siegfried Archut. Zu dem Vorfall war es am Samstag gegen 17 Uhr gekommen, nachdem der Drachenlord zuvor vor seinem Wohnhaus einen Disput mit einer Personengruppe hatte, berichtet die Polizei. Hinter ihm wurde aus der Gruppe heraus der Feuerwerkskörper auf ihn geworfen, wie der Drachenlord in einem seiner auf Youtube veröffentlichen Videos später erklärte.


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Die Polizei konnte kurz darauf vier Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 20 und 33 Jahren in Tatortnähe feststellen. Mittels Aufzeichnungen von Videokameras, die der Drachenlord seit längerem auf seinem Anwesen installiert hat, soll nun der Täter identifiziert werden. Laut Archut sei es aber auch denkbar, dass alle sechs Personen für eine "gemeinschaftliche Körperverletzung" belangt werden könnten.

Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass der 31-Jährige mit Böllern beworfen wurde, sagt Archut. Diesmal sei er aber verletzt worden, was der Täter "billigend in Kauf genommen" hätte. Polizeiintern prüfe man derzeit, ob die Installation von Videokameras zur Überwachung des öffentlichen Raums ein sinnvoller Schritt wäre, sagt Archut.

Seit Jahren kommen Fremde in das kleine Dorf, um das Anwesen des Drachenlords zu besuchen. Kameras könnten eine abschreckende Wirkung auf die Besucher haben, man müsse aber natürlich abwägen, ob dies ein gerechtfertigter Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Dorfbewohner wäre. Entscheiden könne dies sowieso nur die Gemeinde Emskirchen, betont der Polizeichef. An die Kommune sei man mit der Idee aber bisher noch nicht herangetreten.


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