Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim: Nur mit negativem Test zum Unterricht

9.4.2021, 14:00 Uhr
Der Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim verfügt bereits über genügend Schnelltests.

© Hans-Joachim Winckler Der Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim verfügt bereits über genügend Schnelltests.

Fast 100.000 der sogenannten Selbst-Schnelltests auf das Coronavirus wurden bereits an Schulen und Kindertagesstätten (Kitas) im Landkreis verteilt. Am Mittwoch wurde die Testpflicht an Schulen vom Bayerischen Landtag beschlossen. An den hiesigen Schulen liegen bereits jetzt genügend Testkits bereit, damit – erlaubt die Inzidenz den Schulbesuch – ab Montag die 11.204 Schüler und 1500 Lehrer sowie nicht unterrichtendes Personal zwei Mal in der Woche einen Test durchführen können.

Wie Matthias Hirsch, Pressesprecher am Landratsamt auf WZ-Nachfrage erläutert, seien viele Gespräche und eine gute Organisation für die Testungen notwendig. Die Art der Durchführung obliege den Schulen selbst. Manche führen die Tests im Klassenzimmer durch, andere bereits in der Aula, wisse er vom Schulamt, mit dem das Landratsamt im ständigen Austausch stehe. Es handle sich bei allen Tests um sogenannte Selbst-Schnelltests, die mit ein wenig Übung ganz einfach alleine durchgeführt werden können.


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Die Verteilung der Tests auch in den nächsten Wochen und Monaten liegt beim Landratsamt, welches die Koordinationsgruppe Katastrophenschutz mit Unterstützung durch die Bundeswehr damit beauftragt hat. Vor den Osterferien wurden bereits 21.600 Kits für Personal an Kitas und Schulen verteilt. Vergangene Woche gingen knapp 34.000 Tests für Schüler an alle Schulen raus, diese Woche folgten erneut rund 43.000 an Kitas und Schulen.

Donnerstagnachmittag fanden noch detaillierte Planungen zur Durchführung statt. Geklärt werden sollte unter anderem, in welcher zeitlichen Abfolge die beiden Testungen erfolgen und wie genau mit mitgebrachten PCR-Tests und Antigen-Schnelltests umzugehen ist.


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Schüler, die sich den Tests komplett verweigern, werden nicht zum Unterricht zugelassen. "Es wird keinen Distanzunterricht für sie geben", das könne von den Lehrern nicht zusätzlich gestemmt werden, sagt Hirsch, der daran erinnert: "Es gibt eine Schulpflicht und die ist nicht ausgesetzt."

Ärztliches Attest

Heißt: Wenn ein Schüler dem Unterricht fern bleibt, weil er sich nicht testen möchte oder aber seine Eltern nicht möchten, dass er getestet wird, werde er über kurz oder lang ein ärztliches Attest brauchen, welches seine Abwesenheit vom Unterricht begründet. Liege ein solches nicht vor, "artet es in Schule schwänzen aus. Wenn das der Fall ist, wird vorgegangen wie in Nicht-Corona-Zeiten", erklärt Matthias Hirsch.

Die Testpflicht ist zudem unabhängig vom Inzidenzwert, der die Unterrichtsform bestimmt. Je nachdem, wie dieser am Freitag ausfällt, entscheide sich ob kommende Woche Präsenzunterricht für alle Schüler stattfindet, oder nur für Abschluss- und Übergangsklassen.

Bereits einen Eilantrag gegen die Testpflicht beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht hat im Übrigen eine Anwaltskanzlei aus Forchheim, die zwei Schüler vertritt. Die Pflicht sei rechtswidrig. Sie widerspreche der bisherigen Rechtsprechung. Die Anwälte begründen dies damit, dass eine regelmäßige Testpflicht für Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen vom VGH als rechtswidrig erachtet werde, diese Rechtswidrigkeit müsse auch für die regelmäßige Testung von Schülern gelten. Eine Entscheidung kann bis zu sechs Wochen dauern.

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