"Kommt die Geflügel-Pest, muss alles dicht sein"

26.11.2020, 13:31 Uhr

© Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die Ausgangslage: Ein erster Fall von Geflügelpest im Freistaat ist amtlich bestätigt. Im Zuge des bayerischen Wildvogelmonitorings wurde im Landkreis Passau am 19. November bei mehreren erlegten Wildenten das Virus – auch Vogelgrippe genannt – vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung und von Haus- und Nutzgeflügel wird daher im Landkreis Rottal-Inn und in großen Teilen des Landkreises Passau eine Aufstallungspflicht angeordnet, wie Umweltminister Thorsten Glauber mitteilte.

Wildvögel infiziert

Tierärztin Iris Fuchs lobt das Wildvogelmonitoring, "das ist ein gutes Frühwarnsystem". Ein wenig überrascht sei sie aber doch über das plötzliche Auftreten bei ansonsten gesunden Stockenten in Bayern, bisher galt nur Niedersachsen als betroffen. Das zeige aber auch, wie das Virus übertragen wird: "Es sind Wild- und Zugvögel, die das verbreiten."

Besonders gefährdet sind gewässerreiche Gegenden mit großen Flüssen und Seen, die von den Vögeln als Rastplätze genutzt werden. "Das ist unser Vorteil im Landkreis, wir haben so etwas kaum." Anders als etwa der flussreiche Kreis Bamberg oder Hof mit dem Untreusee.

Das Beispiel in Niederbayern dokumentiere: "Die Tiere fallen nicht einfach tot vom Himmel, sie müssen wie die erlegten Enten nicht erkrankt sein, aber sie haben das Virus in sich und können so andere Tiere infizieren." Enorm wichtig sei es deshalb für Geflügelhalter, den Kontakt ihrer Hühner, Gänse oder Enten mit Wildtieren möglichst zu unterbinden.

Noch existiere kein bayernweites Gebot für die sogenannte Aufstallung – also die Absicherung des Stalles oder Geheges nach allen Seiten. Auch nach oben, "damit kein Kot von Wildvögeln eindringen kann".

Nach der Vogelgrippe in den Jahren 2016/17 sei mehr Konsequenz ins Spiel gekommen, "alle Betroffenen wurden darauf hingewiesen, dass eine Tierhaltung gemeldet werden muss bei uns, das gilt auch für einen Hobbyzüchter mit drei Hühnern". Das schreibe das Tiergesundheitsgesetz nun einmal vor. Und die Resonanz war hervorragend. "Ich denke, alle haben sich brav daran gehalten."

Der Ernstfall: Sollte die Geflügelpest den Landkreis nicht verschonen, werde es neben der Aufstallungspflicht weitere Auflagen geben. Die beträfen dann das Lagern von Futter, Schuhwechsel vor und nach Betreten des Stalles oder Geheges und manches mehr. Fuchs: "Es muss dann alles unternommen werden, um das Eindringen des Virus in den Tierbestand zu verhindern."

Vorbereitet seien alle Beteiligten. Die Regierung von Oberfranken habe eine Pressemitteilung veröffentlicht; auch auf der Internetseite des Landratsamtes fänden sich alle wichtigen Informationen.

Am Freitag fand zudem eine Telefonkonferenz mit Vertretern des Ministeriums und der Geflügelzuchtverbände statt, bei der auch Iris Fuchs als Vertreterin des Tierärzteverbandes teilnahm. Ihr Wunsch: "Wer Fragen hat, sollte diese Infos erst einmal lesen, die meisten Antworten sind dort zu finden."

Denn die personellen Kapazitäten ihrer Abteilung seien sehr begrenzt. Und so sei es auch nicht zielführend, wenn die Bürger – wie in einer Mitteilung des Umweltministeriums geschehen – aufgefordert werden, tote Vögel nicht anzufassen, sondern der Behörde zu melden. "Wir können da gar nicht in jedem Fall rausfahren." Es gehe um Enten, Gänse, Schwäne, Raubvögel — aber nicht um "Amsel, Drossel, Fink und Star".

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