Ab 1. September: Das müssen Eltern und Personal in Kitas beachten

31.8.2020, 09:53 Uhr
Ab 1. September: Das müssen Eltern und Personal in Kitas beachten

© Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat einen Rahmen-Hygieneplan erstellt, der als Orientierungsrahmen für die Einrichtungen dient. Darin gibt es Regelungen zur Mund-Nasen-Bedeckung bei Kindern und Personal, zum Händewaschen beziehungsweise Händedesinfektion, zur Abstandsregelung, zu festen Gruppen, zur stündlichen Lüftung, Einnahme der Mahlzeiten in festen Gruppen, Flächendesinfektion zusätzlich zur täglichen Reinigung, zum Besuch bei Erkrankungen und zur Reduktion der Gruppengröße/Notbetreuung.

Diese Regelungen sind abgestuft, je nach Anzahl der Infizierten im jeweiligen Landkreis. Es gibt eine grüne Phase (Regelbetrieb), gelbe Phase (mehr als 35 neue Fälle bezogen auf 100 000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage/eingeschränkter Betrieb) und rote Phase (eingeschränkte Notbetreuung). In dieser Stufe 3 (mehr als 50 neue Fälle) ist zum Beispiel ein Besuch der Kita von Kindern mit milden Krankheitssymptomen nur nach einem negativen Coronatest möglich. Darüber entscheidet das örtlich zuständige Gesundheitsamt.


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Für Beschäftigte beziehungsweise Eltern gilt: keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln, regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife, Husten- und Nies-Etikette. Eltern haben eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Einrichtung zu tragen, wenn sie das Kind bringen oder holen. Begleiten Eltern ihre Kinder in der Eingewöhnungsphase, sollen sie eine Maske tragen. Kinder müssen in der Kita keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Personal kann in Stufe 1 jederzeit eine Maske tragen, beispielsweise wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann. In Stufe 2 und 3 muss durchgängig ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Die Kinder dürfen keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen (Fieber, Hals-, Ohren- oder Bauchschmerzen, starker Husten, Erbrechen oder Durchfall). Davon ausgenommen sind Kinder, die milde Krankheitssymptome, wie zum Beispiel leichter Schnupfen ohne Fieber, zeigen. Sie dürfen nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen (beziehungsweise es müssen seit dem Kontakt mindestens 14 Tage vergangen sein) und keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.

Aufteilung in feste oder offene Gruppen?

Im Regelbetrieb ist eine Organisation in Gruppen nicht erforderlich, eine offene oder gruppenübergreifende Pädagogik ist wieder möglich. In Stufe 2 und 3 müssen Kinder in festen Gruppen betreut und gefördert werden. Elternabende und ähnliche Veranstaltungen können grundsätzlich auch in der Kita stattfinden. Die notwendigen Hygieneregelungen, vor allem der Mindestabstand, sind einzuhalten. Wenn möglich und sinnvoll, sollten digitale Formate genutzt werden.

"Wir halten uns an die Vorgaben der Regierung", sagt Birgit Seitz, Leiterin des katholischen Johannes-Kindergartens in Neumarkt. Die Kinder werden an der Tür zur Einrichtung abgeholt, die Eltern dürfen die Kita nicht betreten. "Wahrscheinlich wird es zur Eingewöhnung der neuen Kinder aber Ausnahmen geben", sagt Seitz. Anschließend müssen alle Kinder erst mal zum Händewaschen, natürlich auch vor den Mahlzeiten und nach dem Toilettengang.


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Masken trägt das Personal nur bei der Ausgabe des Mittagessens. "Der Umgang mit den Kindern lebt ja ganz viel von der Mimik", erklärt Seitz. Die beiden Gruppen der Einrichtung werden strikt getrennt, bis hin zu getrennten Gartenzeiten, so dass im Falle einer Coronaerkrankung nur eine Gruppe geschlossen werden muss. Bei Erkrankungen der Kinder gelten die Regeln wie vor Corona. "Corona-Tests sind vorläufig nicht vorgesehen, nur bei Bedarf", sagt Seitz.

Der Rahmen-Hygieneplan des LGL ist zu finden unter stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/infektionsschutz_rahmen-hygieneplan_kindertagesbetreuung.pdf.

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