Bedürftige erhalten Masken per Post

19.1.2021, 18:40 Uhr

Um den Infektionsschutz im öffentlichen Raum gerade dort zu verbessern, wo immer noch viele Menschen aufeinandertreffen, hat der Ministerrat am 12. Januar beschlossen, dass im ÖPNV und im Einzelhandel das Tragen einer FFP2- oder vergleichbaren Maske verpflichtend ist.

Für besonders Bedürftige werden FFP2-Masken aus dem Pandemiezentrallager zur Verfügung gestellt. Personen ab 15 Jahren, die bedürftig sind, erhalten fünf dieser Schutzmasken. Bedürftig sind grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln.

Das Landratsamt teilt mit: "Diese Masken können nicht abgeholt werden. Sie werden den bedürftigen Landkreisbürgerinnen und -bürgern Ende dieser Woche per Post zugesandt."

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