Betrunken vor Polizei davon gerast

29.7.2017, 10:35 Uhr
Betrunken vor Polizei davon gerast

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Auch auf Anraten seines Rechtsanwalts Klaus Loichinger probierte er gar nicht zu leugnenar. Er räumte die Alkoholfahrt ein und dass er bei Rot über eine Ampel gerauscht war. Loichinger brachte Unterlagen mit, dass sein Mandant schon seit Mitte Mai freiwillig in Behandlung bei einem Verkehrspsychologen sei und dass er seit dem Vorfall keinen Alkohol angerührt habe.

Das beeindruckte Staatsanwalt Robin Pyka ebenso wie das Geständnis ohne Umschweife und die offensichtliche Einsicht in sein Fehlverhalten und seine Situation. Zu Ungunsten des 26 Jahre alten gelernten Maurers spreche allerdings eine einschlägige Vorstrafe. Bei diesem Vorfall vor knapp drei Jahren sei sogar ein Mensch verletzt worden.

Günstige Sozialprognose

Also könne nicht mehr mit einer Geldstrafe gearbeitet werden. Pyka sprach sich für eine Haft von zwei Monaten aus, die aber zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Sozialprognose sei günstig. Aber die Führerscheinstelle dürfe dem Angeklagten vor Ablauf von 18 Monaten keinen neuen Führerschein ausstellen.

Das Plädoyer des Staatsanwalts sei einfühlend gewesen und um Objektivität bemüht, fand Loichinger. Er könne da grundsätzlich zustimmen. Allerdings bat er um eine kürzere Sperrfrist für den Führerschein, sein Mandant werde sich lange genug mit der Führerscheinstelle und der medizinisch-psychologischen Untersuchung herum schlagen müssen.

Richter Rainer Würth legte die Haftstrafe auf drei Monate fest, die Bewährungszeit auf zwei Jahre. Einen neuen Führerschein dürfe der junge Mann frühestens in 14 Monaten bekommen. Außerdem muss er 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Er kann das in Raten von 250 Euro tun. Würth attestierte dem Angeklagten, dass er vor Gericht einen guten Eindruck gemacht habe.

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