Corona-Schnelltests nur für Besucher in Altenheimen

19.12.2020, 06:00 Uhr

Damit diese Besuche möglich sind, schreibt die aktuelle 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vor, dass jeder Besucher über ein negatives Testergebnis verfügen muss. Die Testung mit einem Antigen-Schnelltest darf an den Weihnachtsfeiertagen (25. bis 27. Dezember) maximal 72 Stunden vor dem Besuch vorgenommen worden sein. Bei einem PCR-Test, darf die Testung vier Tage nicht überschreiten. An allen anderen Tagen gilt: Die dem Testergebnis zugrunde liegende Testung darf bei einem Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als drei Tage sein. 

 


Chistmetten im Landkreis Neumarkt: Wann und wo


Die PCR-Testung kann im Vorfeld durch das Testzentrum an der Jurahalle Neumarkt mit Termin stattfinden oder es kann eine Testung beim jeweiligen teilnehmenden Hausarzt erfolgen. Des Weiteren wird es an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen durch das BRK drei weitere Teststellen im Landkreis geben, um einen POC-Antigen-Schnelltest durchführen zu lassen.

Berechtigung wichtig

Diese "Weihnachtsaktion" steht ausdrücklich nur Besuchern von Alten-/Pflegeheimen zur Verfügung. Die Besucher bekommen durch das jeweilige Heim einen Besucher-Berechtigungsschein, mit welchem eine Testung durch ehrenamtliche BRK-Einheiten durchgeführt werden kann. Ohne Berechtigungsschein gibt es keine Testung.


Das sind die aktuellen Corona-Zahlen aus dem Landkreis


Die Teststandorte von 24. bis 26. Dezember sind: BRK Kreisverband Neumarkt, Klägerweg 9, Neumarkt; Europahalle Berching, Schlesierstraße 19, Berching; BRK Parsberg, Im Grund 4, Parsberg (nähe Esso). Testzeiten sind jeweils von 8 bis 10.30 Uhr.

 

Landrat Willibald Gailler bedankt sich bei allen Beteiligten des Bayerischen Roten Kreuzes für ihr "großartiges Engagement" und ihre Bereitschaft, diese zusätzlichen Testungen während der Weihnachtsfeiertage durchzuführen.

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