Drohnen-Piloten müssen Privatsphäre respektieren

9.1.2020, 17:00 Uhr
Drohnen-Piloten müssen Privatsphäre respektieren

© Foto: Florian Schuh/dpa-tmn

Der "Quadrocopter" (mit vier Propellern) bleibt eine halbe Minute über seinem Kopf stehen, die Kamera daran scheint den Mann anzustarren. Dann schwirrt der ungebetene Gast auf dem Weg, den er gekommen war, davon.

Was dem Schreiber dieser Zeilen zwischen den Jahren passiert ist, könnte in Zukunft häufiger für Ärger sorgen. Denn Drohnen mit größerer Reichweite werden immer billiger, gibt es im Internet schon für rund 200 Euro. Ein schönes "Spielzeug" für den Mann: So könnte auch im vorliegenden Fall ein Nachbar sein Weihnachtsgeschenk ausprobiert haben.

"Eine mit einer Kamera bestückte Drohne, die überm Garten kreist und vielleicht noch durchs Schlafzimmerfenster filmt", sagt Erster Polizeihauptkommissar Jörg Degenkolb, "das geht natürlich gar nicht." Beschwerden über solch fliegende Spanner seien der Neumarkter Polizei bisher zwar noch nicht untergekommen, erklärt der stellvertretende Dienststellenleiter. Doch ohne Erlaubnis des Grundstückbesitzers müssen Drohnen einen Abstand von 100 Metern halten.

Verbot über Wohngrundstücken

Laut der Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums von 2017 liegt ein Betriebsverbot über Wohngrundstücken vor, "wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen". Je nach Gewicht und Modell ist geregelt, wo und wann geflogen werden darf, ob ein privater Benutzer einen Kenntnisnachweis beim Luftamt einreichen oder gar eine Erlaubnis einholen muss.

Das Luftamt Nordbayern listet auf seiner Homepage die Bestimmungen für den Betrieb unbemannter Fluggeräte auf. Die Deutsche Flugsicherung bietet eine kostenlose "DrohnenApp" an, um Käufer von Kleindrohnen auf potenzielle Gefahren bei der Nutzung aufmerksam zu machen. Diese müssen aber nicht nur auf die Persönlichkeits- und Eigentumsrechte Dritter achten. Unerlaubt dürfen sie auch nicht höher fliegen als 100 Meter.

Zudem muss ein Fluggerät unter fünf Kilo immer in Sichtweite bleiben. Lediglich Mini-Drohnen unter 250 Gramm und ohne Aufnahmegeräte dürfen auch ohne Erlaubnis über fremden Wohngrund fliegen.

Profis sichern sich ab

Flüge über "sensiblen Bereiche" wie etwa Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Gefängnisse sind ohne Erlaubnis ein absolutes Tabu. In jüngster Vergangenheit hatten unbekannte Drohnen über Flughäfen den dortigen Flugbetrieb vorübergehend lahmgelegt.

Professionelle Anwender wie der Berger Christian Amthor haben sich vom Luftamt eine Nummer zuweisen lassen und bei der Polizei vorgestellt. "Fliege ich über den Volksfestplatz wie letztens bei der Schlepperdemo, dann spreche ich das mit Polizei und Ordnungsamt ab. Außerdem muss ich mich beim Tower des Flugplatzes anmelden, da ich mich in dessen Kontrollzone befinde."

Doch kann er sich vom Überflugverbot von privaten Grundstücken befreien lassen: "Aber nur um kurz drüber zu fliegen, um zum eigentlichen Ziel zu gelangen. Jedoch muss man jederzeit direkten Sichtkontakt zum Fluggerät halten." Demnächst wird sich beim Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge aber einiges ändern.

Aktuell ist das Bundesverkehrsministerium dabei, die nationalen Vorschriften an neue EU-Regelungen anzupassen. Dann wird Christian Amthor für seinen rund 900 Gramm schweren Multikopter, den er für Luftaufnahmen und Panoramen verwendet, eine Art Führerschein benötigen: "Den kann man zum Beispiel in einem Schulungszentrum bei Regensburg machen."

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