Finger weg von angeblich hilflosen Jungvögeln

25.5.2019, 12:24 Uhr
Finger weg von angeblich hilflosen Jungvögeln

© Jens Büttner dpa

Den LBV fragen derzeit zahlreiche ratsuchende Tierfreunde, die vermeintlich in Not geratenen oder verlassenen jungen Vögeln helfen wollen. Der LBV rät erstmal: Finger weg. "Die unerfahrenen und im Fliegen noch etwas ungeübten Vogeljungen wirken zwar hilflos, sie aufzunehmen, ist aber falsch verstandene Tierliebe", so der stellvertretende LBV-Artenschutzreferent Ulrich Lanz.

Der LBV bittet alle Vogelfreunde, die halbflüggen so genannten Ästlinge einfach sitzen zu lassen. Scheinbar verlassen sitzen derzeit in Wiesen oder auf Wegen Jungvögel, die herzzerreißend rufen. Dies sind keine Hilfeschreie, sondern Bettelrufe; so halten die jungen Vögel Kontakt zu ihren Eltern. Die halbflüggen Vogeljungen halten sich in der näheren Umgebung des Nestes auf und werden von den Eltern versorgt. "Die Jungvögel sollten unbedingt an Ort und Stelle gelassen werden, denn greift der Mensch in diese sensible Phase ein, unterbricht er die Bindung zwischen Alt- und Jungvogel", so Lanz. Hilfe benötigen befiederte Jungvögel nur, wenn nach zwei bis drei Stunden immer noch kein Altvogel in seiner Nähe zu sehen ist.

Bei Gefahr umsetzen

Droht den Küken Gefahr durch Katzen oder Straßenverkehr, können sie kurz aufgenommen und in eine Astgabel oder einen Busch am Fundort gesetzt werden. "Anders als bei etwa Rehkitzen nehmen Vogeleltern ihre Jungen wieder an, wenn sie von einem Menschen berührt wurden", sagt Lanz. Jungvögel sind Wildtiere, ihnen darf nur im Notfall geholfen werden. Sonst ist das ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz.

Wer Katzen besitzt, sollte sie für ein paar Tage zumindest morgens und abends im Haus halten. Die halbflüggen Jungvögel sind leichte Beute. "Die beste Vogelhilfe ist jedoch ein naturnaher Garten mit abwechslungsreichen, einheimischen Pflanzen, wo sich die Vögel sicher verstecken können", so der Tierarzt.

Wenn die jungen Vögel ihren Nistplatz verlassen haben, machen sich die Vogeleltern vieler Vogelarten an eine zweite und dritte Brut. Wer einen Nistkasten besitzt, muss diesen nach der ersten Brut nicht säubern. Nur wenn sicher über fünf Tage hinweg kein Vogel ein– und ausfliegt, kann man ihn reinigen.

www.lbv.de/vogel-gefunden

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