Flitz prangert „städtebauliche Sünde“ an

25.5.2020, 10:05 Uhr
Flitz prangert „städtebauliche Sünde“ an

© Andre De Geare

Bei einer Vorbesprechung der Sitzung des Ferienausschusses des Stadtrates hätten die beiden Flitz-Stadträte die geplante Errichtung eines Parkhauses mit 430 Stellplätzen „verurteilt“. Schließlich handele es sich bei dem vorgesehenen Grundstück um eine beste Innenstadtlage. Von dort aus sei es möglich, sowohl die Ämter und das Krankenhaus als auch die Innenstadt fußläufig zu erreichen. Damit werde eine der wertvollsten städtischen Flächen für eine banales Parkhaus mit 430 Stellplätzen verbraucht. Durch die hervorragende Lage am alten Hafen des Ludwig-Donau-Main-Kanals könnten sich Familien die Anschaffung von Autos ersparen und wären zu Fuß innerhalb von fünf Minuten an allen wichtigen Orten in der Stadt. 

Damit dränge sich für jeden unvoreingenommenen Bürger dort eine Wohnbebauung geradezu auf. Die Flitz-Stadträte fordern deshalb die Stadt und die Stadträte nochmals auf, dort auf ein Parkhaus und ein Arbeiterwohnheim für Bögl-Beschäftigte zu verzichten und statt dessen Wohnungen vorzusehen. Sollte der Beschluss am Donnerstag für das Parkhaus gefasst werden, so stelle dies eine städtebauliche Sünde mit Langzeitfolgen dar, welche nicht mehr behoben werden könne. 

Statt auf eine qualitätvolle und zukunftsorientierte Stadtentwicklung zu setzen, solle hier wieder eine „Gefälligkeit an Bögl“ erfolgen, so Glossner und Ries in der Pressemitteilung. Trotz mehrmaliger Aufforderung, Fassadenbegrünungen überall vorzusehen, werde auch hier wieder vorsätzlich auf eine Verbesserung des Kleinklimas verzichtet. Erneut solle eine „Betonwüste in bester Lage entstehen und ein Filetgrundstück verramscht werden“.

Flitz-Stadtrat Ries hat außerdem die Kommunalaufsicht eingeschaltet und in Zweifel gezogen, dass der Ferienausschuss überhaupt befugt sei, den Bebauungsplan am alten Hafen (Bebauungsplanverfahren 054/4 - 3. Änderung Unteres Tor II) zu behandeln. Nach der Geschäftsordnung sei der Stadtrat für den Aufstellungsbeschluss  und der Bauausschuss für den Erlass des Bebauungsplanes zuständig.

nn