Im Neumarkter Impfzentrum gilt der gebuchte Termin

6.5.2021, 17:45 Uhr
Im Neumarkter Impfzentrum gilt der  gebuchte Termin

© Foto: Wolfgang Fellner

Viele Impfzentren klagen darüber, dass die Termine für die Zweitimpfung nicht eingehalten werden oder zahlreiche Nachfragen zu möglichen Verschiebungen eintrudeln. Nach einem Bericht des BR sind etwa im Landkreis Rottal-Inn 15 bis 20 Prozent der Impfberechtigten im Landkreis mit dem zweiten Impftermin nicht einverstanden und haben ihn verschieben wollen. Die Gründe: Urlaubsreisen, Hochzeiten, Fortbildungen, Dienstreisen oder andere Freizeittermine.

Das Impfzentrum Neumarkt lässt sich auf solche Wünsche nicht ein. Nur medizinische Gründe für eine Verschiebung werden berücksichtigt.

"Alles andere können wir vom Aufwand her nicht darstellen", sagt eine Sprecherin des Neumarkter Impfzentrums. Sie empfiehlt schon bei der Anmeldung für die Erstimpfung genau hinzuschauen. Die Termine werden nämlich als "Zwillinge" vergeben. Der Termin für die Zweit-impfung steht also schon fest. Passt dieser nicht, bucht man einfach den nächsten Doppelpack. Oder den Übernächsten.

Der Grund für die Zwillingsvergabe ist ganz einfach: Die Dosen für die Zweitimpfung müssen vorgehalten werden. Erhält jemand also eine Impfung mit dem Biontech-Vakzin, wird dem Impfzentrum genau sechs Wochen später die zweite Dosis zugeteilt.

Eine Verschiebung ist möglich. Aber nur aus dringenden medizinischen Gründen. Dazu zählen etwa Operationen oder Chemo-Therapien, bei denen die Immunabwehr des Patienten stark geschwächt wird. In all diesen Fällen sprechen sich die Impfärzte mit den behandelnden Medizinern ab, um das optimale Zeitfenster für eine Impfung festzulegen.

Auch zwingende berufliche Gründe wie eine Versetzung ins Ausland gelten als triftiger Grund.

Wer beim Hausarzt geimpft wurde, muss sich aus dem Portal abmelden

Neben dem Impfzentrum werden immer mehr Vakzine von den Hausärzten und anderen niedergelassenen Medizinern verimpft. Das ist durchaus im Sinne der Patienten und bringt zusätzlichen Schwung in die Impfkampagne. Doch in der Verwaltung ist eine Komplikation hinzugekommen.

Die Buchungssysteme der Impfzentren und der Kassenärztlichen Vereinigung tauschen keine Daten aus. Wer also vom Hausarzt geimpft wurde, muss sich unbedingt aus dem Impfportal abmelden.

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