Pilsach: Entscheidung über Gewerbegebiet Waldeck am 10. Januar 2021

17.10.2020, 14:23 Uhr

Am 22. September ging bei der Gemeindeverwaltung ein Antrag der Bürgerinitiative "Stoppt Gewerbegebiet Waldeck bei Laaber an der B299" ein. Wie Josef Meyer von der Gemeindeverwaltung betonte, sei dies nicht unbedingt "täglich Brot" für die Verwaltungsgemeinschaft. Hier sei intensive Recherche von Nöten gewesen, um die Voraussetzungen zu prüfen.

Die erste davon sei, dass der Antrag auf Bürgerbegehren mindestens zwei oder drei vertretende Berechtigte benötigte, welche vorhanden waren. Als nächstes müssen mindestens zehn Prozent der Gemeindebürger unterschreiben, was bei 2249 Wahlberechtigten runde 225 Unterschriften ausmacht. Im Antrag seien 333 Unterschriften angehängt gewesen, davon 314 gültig. Weiterhin müsse die Fragestellung des Bürgerbegehrens mit einem "Ja oder Nein" beantwortet werden können, auch dies sei erfüllt.

Die weitere Prüfung erfolgt auf Tauglichkeit und ob das Bürgerbegehren im Wirkungskreis der Gemeinde liegt. All das trifft zu, damit sei das Bürgerbegehren rechtmäßig und erfordere vier weitere Beschlüsse des Gemeinderates, als erstes die Zulässigkeit, die das Gremium einstimmig bestätigte.

Im nächsten Beschluss wurde die Abhilfe behandelt, was bedeuten würde, dass das Bürgerbegehren die Unterstützung des Gemeinderates bekommt und somit "vom Tisch wäre", allerdings auch gleichzeitig damit das Vorhaben von Chefs Culinar. Hier entschied das Gremium einstimmig dagegen.

Im dritten Beschluss legten die Gemeinderäte die Satzung fest, damit das Bürgerbegehren duchegführt wird. Man sei hier laut Josef Meyer etwas "eingeengt", hätte insgesamt drei Monate Zeit. Allerdings sei die Vorweihnachtszeit für das Vorhaben eher ungeeignet und ein Termin im November sei auf die Schnelle für die Verwaltung aufgrund des Aufwands wohl eher nicht machbar.

Was kostet das?

Damit wurde der 10. Januar 2021 vorgeschlagen, woraufhin Fragen aus dem Gremium zu den Kosten des Bürgerbegehrens aufkamen. Eine genaue Schätzung sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, doch werde man wohl auf jeden Fall in den fünfstelligen Tausenderbereich kommen. Die Personalkosten werden dabei den Großteil ausmachen.

Es sei auch wahrscheinlich, dass man aufgrund der aktuellen Situation auf eine Briefwahl zurückgreifen werde, wie es beispielsweise bei der Stichwahl zur vergangenen Bürgermeisterwahl in der Gemeinde der Fall war. Hier appellierte Josef Meyer von der Gemeindeverwaltung an die Gemeinderäte, doch bei der Wahl als Wahlhelfer zur Verfügung zu stehen.

Abschließend wurde noch klar festgestellt, dass, sollte das Bürgerbegehren gegen das Vorhaben von Chefs Culinar ausfallen, damit auch kein kleinerer Gewerbebetrieb im besprochenen Gebiet angesiedelt werden könne. Da der Wortlaut des Bürgerbegehrens sich gegen das Gewerbegebiet an sich ausspricht, sei damit auch eine Bindefrist angeschlossen. Die Wahl ziele auf die einfache Mehrheit ab und benötige für eine Gültigkeit eine Teilnahme von mindestens 20 Prozent der wahlberechtigten Gemeindebürger.

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