Rauschgiftbesitz bleibt fast ohne Folgen

27.2.2020, 11:55 Uhr
Rauschgiftbesitz bleibt fast ohne Folgen

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"Wenn Sie Rauschgift in Ihrem Auto hatten", klärte Staatsanwalt Modschiedler den jungen Mann über die Feinheiten der Gesetzes auf, "dann ist es in Ihrem Besitz, da müssen Sie gar nicht der Eigentümer sein". Dieser kleine Unterschied ist jedoch so klein, dass er nahezu keine Rolle spielt. Denn auch der Besitz von Drogen ist bereits strafbar.

Der Angeklagte war im Oktober letzten Jahres von einer Polizeistreife erwischt worden, als er zusammen mit einem Kumpel gerade einen Joint geraucht hatte. Im Wagen fanden die Beamten dann noch 4,7 Gramm Gras. Laut Polizei habe sich der damals 20-Jährige dazu bekannt, der Eigentümer zu sein. In der Gerichtsverhandlung wollte er davon aber nichts mehr wissen.

Das Marihuana habe ihm nicht gehört, er habe das nie gesagt und auch die angebliche Aussage nicht unterschrieben. Er könne sich auch nicht erinnern, eine entsprechende Frage gestellt bekommen zu haben. Das Gras habe seinem Freund gehört, und der sei bereit, das als Zeuge auch zu erklären.

Dazu kam es aber nicht. Jugendrichter Michael Müller glaubte zwar den Aussagen des Polizisten, aber, sagte er, er denke ernsthaft über eine Einstellung nach. So ähnlich sah es auch der Staatsanwalt. Die Menge der Drogen sei vergleichsweise gering gewesen und ganz klar für den Eigenkonsum gedacht. Zudem stünde der junge Mann erstmals vor den Schranken des Gerichts. Ein früheres kleines Drogenvergehen war nicht geahndet worden, fand sich aber in den Unterlagen.

 

Gute Prognose

 

Dem Gericht machte jedoch Kopfzerbrechen, ob die beiden Drogendelikte ein Hinweis darauf sein könnten, dass der Angeklagte ein Drogenproblem mit sich herum schleppt. Das stellte dieser klar in Abrede. Er betreibe sehr viel Sport (was man ihm ansieht) und rauche nur gelegentlich auf Partys einen Joint mit. Auch Petra Engster von der Jugendgerichtshilfe hatte in Gesprächen mit dem 20-Jährigen keine Hinweise auf eine diesbezügliche Gefährdung erkennen können.

"Mit einer Einstellung", so Richter Michael Müller, "vermeiden Sie es auch, dass Ihr Freund noch in die Sache hineingezogen wird." Deshalb stimmte der ansonsten geständige junge Mann dem Angebot zu und auch der Auflage, 250 Euro an die CAH Neumarkt zu zahlen.

Die Geldbuße ist so niedrig, weil der Angeklagte mitten im dualen Studium steckt und darum finanziell keine großen Sprünge machen kann.

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