Sind Solaranlagen in Neumarkter Altstadt erlaubt?

28.1.2020, 11:00 Uhr
Sind Solaranlagen in Neumarkter Altstadt erlaubt?

© Foto: Fritz-Wolfgang Etzold

Ja, sagt Stadtrat Johann Gloßner, der sich seinerzeit eine Solaranlage mit einer Leistung von 18 Kilowatt auf dem Haus in der Kastengasse 9 setzen ließ. Bitte nicht, heißt es hingegen aus dem Stadtbauamt, das sich um das einheitliche Bild der Altstadt sorgt und deshalb auf die zukünftige Gestaltungssatzung verweist.

Von der Satzung und einem darin enthaltenen Verbot von PV-Anlagen innerhalb der Stadtmauer war auch schon 2011 die Rede. Damals waren die schwarzen Module auf dem Gloßner-Anwesen, das einst das Restaurant "Delphi" und Arztpraxen beherbergte, nicht nur Stadtbaumeister Rudolf Müller-Tribbensee ein Dorn im Auge gewesen.

"Meines Wissens ist die bekannte Anlage bisher die einzige in der Altstadt", sagt Matthias Seemann, der Nachfolger von Müller-Tribbensee an der Spitze des Bauamts. Weitere geplante Solaranlagen habe die Stadt "durch frühzeitiges Aufgreifen und entsprechende Beratung" seitdem vermeiden können.

In der jüngsten Sitzung des Bausenats hatte CSU-Stadtrat Werner Thumann – schon vor neun Jahren ein strikter Gegner von Photovoltaik in der Altstadt und heute als Vorsitzender des Tourismusverbandes erst recht – berichtet, dass er kürzlich einem anfragenden Bürger in dieser Hinsicht eine Absage erteilt habe.

Als er davon in den NN las, griff Flitz-Stadtrat Johann Gloßner, der selbst kein Mitglied des Bausenats ist, sofort zum Handy und rief in der Redaktion an. Um klarzustellen: "Rechtlich gibt es keine Beschränkung für Solaranlagen in der Altstadt." Er selbst habe dem damaligen Stadtjustitiar Jürgen Kohler ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vorgelegt. Das habe in einem ähnlichen Fall betont: "Klimaschutz geht vor Denkmalschutz."

Zähneknirschend gebilligt

Kohler und Müller-Tribbensee hätten die Anlage zähneknirschend hinnehmen müssen, erzählt Gloßner. Alles legal, schon allein weil es keine Satzung gab, die ein solches Vorhaben verbietet.

Besagtes Regelwerk für die Innenstadt lässt bis heute auf sich warten. "Eine zukünftige Gestaltungssatzung wird auch das Thema PV-Anlagen mitregeln", erklärt dazu Stadtbaumeister Seemann. "Insofern wird sich der zukünftige Standpunkt der Stadt aus den Festsetzungen dieser Satzung ergeben." Auch bei Dachfenstern, Oberlichtern und Solarthermie müsse dann die Situation im Einzelfall mit dem jeweiligem Gebäude beurteilt werden.

Sollte ein Verbot festgeschrieben werden, werde er dagegen klagen, kündigte Johann Gloßner schon mal an. Für ihn steht aktiver Klimaschutz an erster Stelle. "Man muss endlich die Zeichen der Zeit erkennen."

Um die Photovoltaik auf seinem Gebäude in der Kastengasse muss er sich so oder so keine Sorgen machen. Sollte es durch die Satzung zu einem Verbot kommen, werde die Anlage zwar von der Stadt geprüft, sagt Stadtbaumeister Matthias Seemann. "Ein Bestandschutz könnte jedoch zum Tragen kommen."

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