Zu betrunken zum Radfahren

1.5.2021, 11:00 Uhr
Zu betrunken zum Fahrrad fahren war der Mann laut Polizeibereicht, der seine Autoschlüssel zurück haben wollte.

© dpa Zu betrunken zum Fahrrad fahren war der Mann laut Polizeibereicht, der seine Autoschlüssel zurück haben wollte.

Und das kam so: Eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Regensburg Süd wurde zu einem Streit zwischen einer Frau und ihrem Ex-Freund gerufen. Dieser war in ihrer Wohnung aufgetaucht und forderte den Schlüssel seines Pkws, um mit diesen wegfahren zu können. Als er nach der Herausgabe des Schlüssels die Wohnung aber nicht verließ, rief die Frau die Polizei.
Die Beamten verwiesen den Ex-Freund aus der Wohnung. Dabei stellten sie jedoch fest, dass der Herr stark alkoholisiert und nicht mehr fahrtüchtig war. Die Beamten stellten daher den Fahrzeugschlüssel sicher und teilten dem Mann mit, dass er seinen Pkw-Schlüssel wieder abholen könne, wenn er fahrtüchtig ist. 

Noch am selben Abend erschien der Betrunkene auf der Dienststelle und forderte seinen Schlüssel ein. Die Beamten verweigerten wiederum dem Mann die Herausgabe des Schlüssels, da dieser immer noch zu stark alkoholisiert war. Der durchgeführte Atem-Alkoholtest zeigte sogar einen höheren Wert als am Nachmittag an. Darüber hinaus kam der Mann während der Ausgangssperre zur Dienststelle, was ihm zusätzlich eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz einbrockte.
Auch am nächsten Morgen, als der Mann erneut zur Dienststelle kam, wurde ihm aufgrund seiner starken Alkoholisierung die Herausgabe des Schlüssels verweigert. Er hätte nicht einmal mit dem Fahrrad wegfahren dürfen.